Rechtsanwalt Antonius Kleikamp gründete seine Kanzlei 1995. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht. Herr Kleikamp beschäftigt in seiner Kanzlei einen weiteren Rechtsanwalt sowie weitere Angestellte. Zu seinem Mandantenstamm zählen Privatleute und Unternehmen.
Rechtsanwalt Antonius Kleikamp gründete seine Kanzlei 1995. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsrecht. Herr Kleikamp beschäftigt in seiner Kanzlei einen weiteren Rechtsanwalt sowie weitere Angestellte. Zu seinem Mandantenstamm zählen Privatleute und Unternehmen.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Herrn Kleikamp persönlich vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der genannten Zeiten möglich. Sie können mit Herrn Kleikamp auch über die E-Mail-Adresse akleikamp@t-online.de Kontakt aufnehmen.
Die Kanzleiräume sind zentral und verkehrsgünstig in Bad Homburg gelegen, direkt neben dem Parkhaus Karstadt.
Das Büro der Kanzlei Braun ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Die Kanzlei verfügt über eine sehr umfangreiche Bibliothek auf neustem Stand, insbesondere zum Wirtschafts- und Steuerrecht. Das betrifft das allgemeine Zivilrecht (BGB) ebenso wie Spezialgebiete vom Gesellschaftsrecht (Aktienrecht, GmbH-Recht, Recht der Personalgesellschaften) und Handelsrecht über Urheber- und Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht (auch gewerbliches Mietrecht) bis hin zum Steuerrecht (EStG, UStG, DBA, Außensteuerrecht, Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht, GewSt, ErbstG, AO, FGO) mit vielen Kommentaren und Zeitschriften und vielen Spezialtiteln, auch zur Steueramnestie und zur Selbstanzeige oder auch zu Außen- oder Betriebsprüfungen. Die Kanzlei setzt auch intensiv elektronische Medien mit der Möglichkeit des schnellsten Zugriffs auf über 700.000 Entscheidungen und viele Aufsätze ein.
Antonius Kleikamp wurde 1956 in Aalen geboren. Er studierte in Münster und Speyer Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Münster und Hamm. Nach dem Assessorexamen arbeitete Herr Kleikamp zunächst als Finanzbeamter des höheren Dienstes, zuletzt als stellvertretender Leiter eines Finanzamtes.
Seit 1992 ist Antonius Kleikamp zugelassener Rechtsanwalt und trat in eine renommierte Frankfurter Wirtschafts- und Steuerkanzlei ein. Dort betreute er vornehmlich anspruchsvolle wirtschaftsrechtliche und steuerrechtliche Mandate. 1995 gründete er seine eigene Kanzlei. Herr Kleikamp spricht auch Englisch.
Der Anwaltsberuf ist für Antonius Kleikamp eine Berufung. Es bereitet ihm besondere Freude, sich mit den unterschiedlichsten Aufgabenstellungen zu beschäftigen und seinen Mandanten mit der Wahrnehmung und Regelung ihrer rechtlichen Verhältnisse weiterhelfen zu können. Gerade auch bei Vertragsverhandlungen ist er ein versierter Ansprechpartner.
Um immer auf dem neuesten Stand der Rechtssprechung zu sein, besucht Rechtsanwalt Kleikamp viele Seminare. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und im Forum Steuerrecht Schloss Nordkirchen e.V.
Die Mandanten beauftragen Rechtsanwalt Antonius Kleikamp mit der Wahrnehmung und Umsetzung von vornehmlich wirtschaftsrechtlichen Themen: von der Vertragsgestaltung über die Vertragsverhandlung und - falls nötig -bis zur gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche der Mandanten.
Rechtsanwalt Kleikamp ist auch für Mandanten aus dem Ausland tätig, etwa aus Portugal, den USA, Dänemark, Großbritannien, Ungarn oder der Schweiz.
Antonius Kleikamp ist Fachanwalt für Steuerrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, sodass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt.
Rechtsanwalt Kleikamp ist als Spezialist für Steuerrecht in der Lage, Ihre Belange mit seinen fundierten steuerlichen Kenntnissen zu Ihrer Zufriedenheit zu bearbeiten. Er bietet Ihnen Beratung zu Erbschaftsteuer und Schenkungssteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbsteuer, Körperschaftsteuer oder Umsatzsteuer an.
Umfassende Beratung und Vertretung erhalten Sie von Herrn Kleikamp außerdem bei Themen wie Rechtsbehelfsverfahren gegen Verwaltungsakte der Steuerverwaltung (Steuerbescheid), Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt, einer Klage zum Finanzgericht, Revision und Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesfinanzhof, Betreuung und Vertretung in Außenprüfung und Betriebsprüfung, steuerliche Selbstanzeige oder bei der tatsächlichen Verständigung mit den Finanzbehörden.
Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Kleikamp stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Sorgfältige, manchmal auch sehr schnelle Entscheidungen sind gerade notwendig, wenn es darum geht, steuerliche Gestaltungen zu wählen, beispielsweise im Rahmen einer unternehmerischen Entscheidung, vorweggenommenen Erbfolge, einer Schenkung oder auch bei der Frage, ob von den Möglichkeiten der Steueramnestie Gebrauch gemacht werden soll oder ob stattdessen eine Selbstanzeige zu erstatten ist oder einer der möglichen anderen Wege in einem solchen Fall beschritten werden soll. Antonius Kleikamp kann hier aufgrund seiner umfangreichen Erfahrung und des Einsatzes der entsprechenden Fachliteratur schnell eine hervorragende Hilfe bieten.
Im Zusammenhang mit dem Steuerrecht berät Rechtsanwalt Kleikamp Sie ebenso im Steuerstrafrecht - häufig auch in schwierigen Steuerstrafsachen. Auch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer suchen bei ihm Rat und Hilfe, zum Teil sogar in eigenen Angelegenheiten. Denn eine professionelle Vertretung ist hier unbedingt geboten. Das Ziel ist oft die Vermeidung einer Hauptverhandlung, soweit schon ein Ermittlungsverfahren angestoßen wurde. Ist noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, so ist es das Hauptanliegen, ein mögliches Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren zu vermeiden.
Die Rechte gegenüber der Steuerfahndung sind häufig unbekannt. Die Verteidigung im Steuerstrafverfahren bedeutet immer auch die Klärung der Probleme im Steuerrecht, zum Beispiel bei einer Steuerschätzung. Eine frühzeitige und umfassende rechtliche Beratung ist hier empfehlenswert, um ein langwieriges Verfahren zu verhindern und die negativen Folgen auszuschließen oder zumindest einzugrenzen.
Durch seine langjährigen Erfahrungen konnte Herr Kleikamp oft eine sehr schnelle und für die Mandantschaft erfreuliche und günstige Verfahrensbeendigung erreichen. Hierbei kamen dem Juristen nicht nur seine fachlichen Kenntnisse im Steuerrecht zugute, sondern auch sein konsequentes und verbindliches Auftreten einerseits wie seine Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Regelung unter Beachtung der Rechte des Mandanten andererseits.
Ein weiterer großer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Wirtschaftsrecht. Die umfassende Beratungstätigkeit von Rechtsanwalt Antonius Kleikamp beginnt im Gesellschaftsrecht mit allen Rechtsfragen bei der Gründung von Unternehmen, Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf und reicht über sämtliche Kapitalmaßnahmen bis hin zu Umstrukturierungen und möglichen Liquidationsverfahren. Hier spielen auch Nachfolgeregelungen bei Familiengesellschaften eine bedeutende Rolle - ganz gleich, ob es sich dabei um eine Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft handelt.
Herr Kleikamp berät in allen internen Rechtsfragen wie der Wahl und Ausgestaltung der Rechtsform, unter welcher der Mandant sein Unternehmen zu betreiben beabsichtigt (AG, GmbH, OHG, KG, GbR), sowie bei Haftungsfragen sowohl auf der Ebene der Gesellschafter als auch der jeweiligen Geschäftsführung. Er prüft oder gestaltet einen individuell zugeschnittenen Gesellschaftsvertrag oder berät Sie bezüglich der Gesellschaftsversammlung.
Zum Bereich Wirtschaftsrecht zählt auch das immer wichtiger werdende Aktienrecht. Rechtsanwalt Kleikamp begleitet Sie hier insbesondere bei der Gründung einer oder der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, bei Aktienübertragung und Kapitalerhöhung sowie bei der Vorbereitung einer Hauptversammlung. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit der Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft oder von im Inland tätigen Gesellschaften ausländischen Rechts steht Herr Kleikamp Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mit seiner Beratung ermöglicht Rechtsanwalt Antonius Kleikamp die Anpassung an geänderte betriebswirtschaftliche, organisatorische, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen und nimmt am Prozess einer dynamischen Unternehmensentwicklung unterstützend teil.
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