Gerhard Bester

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Gerhard Bester gründete seine Einzelkanzlei 1981. Heute arbeitet er in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Kollegen, deren Büros auf derselben Etage sind. Die Büroräume der Kanzlei Bester befinden sich in der Münchner Innenstadt in der Nähe des Hauptbahnhofs oder des Goetheplatzes. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U3/U6) optimal zu erreichen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

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Kurzprofil

Gerhard Bester gründete seine Einzelkanzlei 1981. Heute arbeitet er in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Kollegen, deren Büros auf derselben Etage sind. Die Büroräume der Kanzlei Bester befinden sich in der Münchner Innenstadt in der Nähe des Hauptbahnhofs oder des Goetheplatzes. Die Kanzlei ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U3/U6) optimal zu erreichen.

Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags jeweils von 08:30 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:30 bis 13:00 Uhr. In diesen Zeiten vereinbaren die Rechtsanwaltsfachangestellten gerne individuelle Beratungstermine mit Ihnen. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen nicht möglich sein, kann mit Herrn Bester bei Bedarf auch ein Hausbesuch vereinbart werden.

Fachgebiete

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie an der Ludwigs-Maximilians-Universität in München, leistete Gerhard Bester seinen Dienst als Rechtsreferendar ebenfalls in München. Im Anschluss an die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1979 arbeitete er zunächst für zweieinhalb Jahre als angestellter Rechtsanwalt in Münchener Kanzleien.

Im November 2009 folgte eine Zusatzausbildung als Mediator. Herr Bester spricht verhandlungssicher Englisch.

Langwierige Kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um diese Ziele zu verwirklichen, ließ sich Rechtsanwalt Gerhard Bester zum Mediator ausbilden. Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Ein Mediator sieht sich als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.

Rechtsanwalt Bester ist vorrangig zivilrechtlich ausgerichtet. Er betreut seine Mandanten im Familienrecht und Mietrecht. Einen besonderen Schwerpunkt bildet das Arztrecht.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens zum Beispiel über einen gerechten Vermögensausgleich, die Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den Kindern häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt.

Herr Bester berät und vertritt Sie im Familienrecht zu folgenden Themen:

  • Ehevertrag
  • Vollmacht für den Pflegefall und Betreuungsfall
  • Konfliktbetreuung/Mediation
  • Scheidung
  • Unterhalt und Vermögensausgleich
  • Umgangsregelung für Kinder
  • Sorgerechtsregelung für Kinder
  • Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für Kinder
  • Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von RA Bester gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Ansprüchen des Vermieters auf Mietzinszahlung, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Als seine größte juristische Stärke sieht Herr Bester seine Fähigkeit, sich in fremde Sachgebiete und Sachverhalte einzuarbeiten und dabei die Interessen seiner Mandantschaft durchzusetzen. Um mit der sich ständig ändernden Rechtslage und Rechtsprechung Schritt halten zu können, absolviert er regelmäßig Fortbildungen im Miet-, Familien- und Medizinrecht.

Spezialitäten

Als Spezialgebiet ist das Arztrecht zu nennen. Auf diesem Gebiet ist Rechtsanwalt Bester seit 1988 tätig. Wenn es zu Störungen im Verhältnis zwischen Arzt und Patient kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Der Anwalt vertritt fast ausnahmslos Patienten, die einen Rechtsstreit gegen ihren behandelnden Arzt zu führen haben, sei es gegen einen niedergelassenen Arzt, ein Krankenhaus oder eine Universitätsklinik.

Unter dem Begriff "ärztlicher Kunstfehler" sind insbesondere Diagnosefehler, Therapiefehler und Operationsfehler sowie Überwachungsverschulden und mangelnde Aufklärung zu verstehen. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Standard in der Medizin repräsentiert den jeweiligen Stand naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und ärztlicher Erfahrung, der zum Erreichen des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist und sich in Erprobungen bewährt hat. Das Arzthaftungsrecht ist nicht speziell kodifiziert. Es besteht aus einer Vielzahl von Einzelgesetzen und Normen, die einerseits den Arzt und seine Berufstätigkeit und andererseits den Patienten betreffen. Für den Patienten kommen Ansprüche aus Behandlungsvertrag wie auch aus Deliktsrecht in Betracht. Beide Ansprüche können nebeneinander und unabhängig voneinander geltend gemacht werden. Da in diesem Rechtsgebiet häufig medizinische Fragen zur Klärung ausstehen, arbeitet Herr Bester mit verschiedenen Medizinprofessoren zusammen, die auf das jeweilige medizinische Gebiet spezialisiert sind und als sachverständige Berater fungieren.

Kontakt

Gerhard Bester

Nußbaumstraße 30
80336 München
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