Michael Koszudowski

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
Übersicht

Sie finden die 2001 von Herrn Koszudowski gegründete Rechtsanwaltskanzlei Michael Koszudowski unmittelbar in der Kernstadt von Bad Camberg, in einem Seitenarm der B8. Die gepflegten Büroräume liegen gegenüber des „Gisbert-Lieber-Hauses". Sie erreichen die Kanzlei leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Bushaltestelle befindet sich am „Gisbert-Lieber-Haus" und der Bad Camberger Bahnhof ist circa zehn Gehminuten entfernt. Mandanten mit PKW können direkt vor der Kanzlei parken.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Erbrecht
  • Familienrecht (Betreuungsrecht)
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Sie finden die 2001 von Herrn Koszudowski gegründete Rechtsanwaltskanzlei Michael Koszudowski unmittelbar in der Kernstadt von Bad Camberg, in einem Seitenarm der B8. Die gepflegten Büroräume liegen gegenüber des „Gisbert-Lieber-Hauses". Sie erreichen die Kanzlei leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Eine Bushaltestelle befindet sich am „Gisbert-Lieber-Haus" und der Bad Camberger Bahnhof ist circa zehn Gehminuten entfernt. Mandanten mit PKW können direkt vor der Kanzlei parken.

Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und dienstags von 16.00 bis 18.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sind Besprechungen nach Vereinbarung jederzeit möglich. Bei Bedarf sind auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten möglich. Die Kanzlei verfügt über eine moderne Infrastruktur.

Fachgebiete

Herr Koszudowski ist seit 2000 als Rechtsanwalt tätig. Er gründete 2001 seine eigene Kanzlei in Bad Camberg. Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ist breit gefächert. Hier finden Sie einen kompetenten Ansprechpartner für rechtliche Probleme, insbesondere aus den Bereichen Verkehrsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Betreuungsrecht.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Herrn Rechtsanwalt Koszudowski erstreckt sich über Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Bereich Zivilrecht geht es um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von eigenen Schadenersatzansprüchen und ggfls. die Abwehr von gegnerischen Schadensersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie z.B. der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO). Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Das Leistungsspektrum von Herrn Rechtsanwalt Koszudowski im Scheidungsrecht und Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags, über die Vertretung bei der Ehescheidung und den sogenannten Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge et cetera, insbesondere bei der Verfassung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor, zu Beginn oder während der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Herr Koszudowski gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge erfolgt aufgrund eines Testamentes, eines Erbvertrages oder einer anderen wirksamen Verfügung von Todes wegen. Sie ersetzt die gesetzliche Erbfolge. Deshalb steht dann oft der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten im Raume. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, also durch die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen, und die Planung der Vermögensnachfolge ist von Ihrem Willen abhängig. Die anwaltliche Beratung durch Herrn Koszudowski hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Auch für die Nachlassregelung und Nachlassabwicklung bis hin zur Testamentsvollstreckung steht Ihnen Herr Koszudowski als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.

Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden.

Zudem ist der Jurist als Berufsbetreuer tätig. Denn eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. In solchen Fällen wird Herr Koszudowski dann vom zuständigen Betreuungsgericht als Betreuer für die betreffende volljährige Person eingesetzt. Aufgrund der ihm übertragenen Aufgabenkreise kommt Herr Koszudowski mit vielen Rechtsgebieten in Kontakt.

An seinem Beruf liebt Herr Koszudowski die Herausforderungen der unterschiedlichen Rechtsfälle sowie den Umgang und den Kontakt mit Menschen, da er dabei seine fundierten Rechtskenntnisse und seine rhetorischen Fähigkeiten bestmöglich einsetzen kann.

Außerberufliche Engagements

Herr Koszudowski ist ehrenamtlich als Prädikant tätig.

Kontakt

Michael Koszudowski

Gisbert-Lieber-Straße 2
65520 Bad Camberg
Deutschland
Telefon: 
+49 6434 908090-1
Telefax: 
+49 6434 908090-2
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