Rechtsanwalt Jannack wird neben Arbeitnehmern insbesondere von mittelständischen Unternehmen und Gewerbetreibenden aus Handwerk, IT-Branche, Dienstleistungs- und Einzelhandelssektor frequentiert. Ebenso wie Ärzte und Freiberufler finden sie bei dem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Lösung arbeitsrechtlicher Probleme. Er treibt ihre offenen Rechnungen ein, klärt Vertragsfragen oder gestaltet Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen neu. Gerne wird der Jurist auch als externe Rechtsabteilung eingesetzt.
Rechtsanwalt Jannack wird neben Arbeitnehmern insbesondere von mittelständischen Unternehmen und Gewerbetreibenden aus Handwerk, IT-Branche, Dienstleistungs- und Einzelhandelssektor frequentiert. Ebenso wie Ärzte und Freiberufler finden sie bei dem Fachanwalt für Arbeitsrecht die Lösung arbeitsrechtlicher Probleme. Er treibt ihre offenen Rechnungen ein, klärt Vertragsfragen oder gestaltet Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen neu. Gerne wird der Jurist auch als externe Rechtsabteilung eingesetzt.
Seine im 5. OG eines modernen Bürogebäudes in der Innenstadt gelegene Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeits-, Amts- und Landgericht Dortmund. Sie erreichen sie über den Eingang Viktoriastr. 7 und einen Fahrstuhl. Parkplätze sind direkt vor der Kanzlei in ausreichender Zahl vorhanden. Der ÖPNV bietet zahlreiche Anreisemöglichkeiten.
Der unabhängige Dienstleister ist täglich von 8:30 - 18:00 Uhr erreichbar. Er bittet um Terminvereinbarung und nimmt Termine auch außerhalb der Bürozeiten oder direkt bei Ihnen wahr.
Auf der Homepage www.ra-jannack.de erhalten Sie weitere Informationen.
Der 1967 in Dortmund geborene Jurist studierte Rechtswissenschaften in Bochum. Nach seinem 1995 mit Prädikat abgelegten zweiten Staatsexamen und einem mehrmonatigen Arbeitsaufenthalt in Coral Gables/Florida war er zunächst als freier Mitarbeiter in Dortmund und Köln tätig, ehe er 1998 seine eigene Kanzlei eröffnete. Hier kristallisierten sich die Fachgebiete Arbeitsrecht, Inkasso, Vertrags- und Verkehrsrecht heraus, weshalb der 2005 erworbene Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht das Profil des Rechtsanwalts abrundet.
Der Einsatz modernster Kanzleisoftware nebst digitalem Diktat, die Weiterleitung eingehender Telefonate und Nachrichten per E-Mail im Falle der Ortsabwesenheit und der Datentransfer via Schnittstellen sind für Herrn Jannack Grundvoraussetzungen für ein mandantenfreundliches Dienstleistungsklima. Auf diese Weise bleibt stets die erforderliche Zeit für das Gespräch mit den Mandanten, um mit ihnen das spezifische Rechtsproblem umfassend erläutern und Erfolgsaussichten bzw. Taktik abstimmen zu können. Dabei legt er Wert auf fachliche Kompetenz einerseits und ein offenes Ohr gepaart mit verständlicher Sprache andererseits.
Rechtsanwalt Jannack vertritt Ihre rechtlichen Interessen deutschlandweit vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten bzw. dem Bundesarbeitsgericht sowie allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Dennoch sieht er das von einem Richter gesprochene Urteil nur als zweitbeste Lösung an, weil so der Einfluss auf das Ergebnis in fremde Hände gegeben wird. Vielmehr ist er im Rahmen der ihm erteilten Weisungen nach eingehender Beratung bestrebt, außergerichtliche Lösungen unter Beachtung wirtschaftlicher und temporärer Aspekte anzubieten, damit Sie kostengünstig und schnell zum Alltag zurückkehren können.
Rechtsanwalt Jannack hat zur Vertiefung seiner Kenntnisse im Arbeitsrecht die Zusatzqualifikation zum Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Die Spezialisierung kommt ihm bei seiner täglichen Arbeit rund um Bewerbung, Arbeitsvertrag, Weisung, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Zeugnis zugute. Neben Fragen zu Lohn und Gehalt, zu Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder zu Mobbing bzw. Antidiskriminierung steht der Fachanwalt auch bei Fragen zur Ausbildung und Fortbildung, zum Mutterschutz, zur Elternzeit, Teilzeit und Altersteilzeit Rede und Antwort. Daneben bearbeitet er aus dem kollektiven Arbeitsrecht Fragen zum Betriebsrat, zu Betriebsrenten und zu Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen.
Da arbeitsrechtliche Streitigkeiten sich häufig um das Verständnis und die Auslegung von Verträgen und/oder Geschäftsbedingungen ranken, deren Lösungen sich im allgemeinen Vertragsrecht finden, fördern der Fachanwaltstitel und die praktische arbeitsrechtliche Tätigkeit auch die Bearbeitung der sonstigen Fälle des Rechtsanwalts. Denn wie im Arbeitsrecht geht es auch im Vertragsrecht regelmäßig um die Anwendung allgemeinen Schuldrechts mit dem steten Querblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes. Daher arbeitet sich der Jurist immer wieder gerne in neue vertragliche Fallgestaltungen ein, um sie rechtlichen Lösungen einerseits und wirtschaftlichen Betrachtungen andererseits zuzuführen.
Solche Vertragsfragen ergeben sich nicht nur aus dem Kaufrecht, dem Mietrecht oder dem privaten Baurecht. Immer stärker treten auch Belange des Internetrechts in den Vordergrund, wenn es um die Erbringung von Dienstleistungen oder die Veräußerung von Waren über online-shops geht. Dann ist häufig auch das Interesse an rechtssicheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen groß, die dem jeweiligen Geschäftskonzept und Verfahrensablauf angepasst sind.
Zu den weiteren Schwerpunkten des Rechtsanwalts Jannack gehört vor allem das Inkasso, also die deutschlandweite Beitreibung berechtigter Zahlungsansprüche. Hier bietet er den kostenlosen Einsatz spezieller Inkasso-Software oder die Verwendung von EDV-Schnittstellen an. So können Ihre offenen Forderungen online per E-Mail übertragen und verarbeitet werden. In der Regel werden die Rechnungen noch am gleichen Tag überprüft und in einem außergerichtlichen Mahnschreiben des Rechtsanwalts verarbeitet. Bleibt die Zahlung aus, werden Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckung innerhalb eines professionellen Wiedervorlagesystems taggenau und schnell beantragt. Dieses aktive Forderungsmanagement bietet eine überaus hohe Chance auf Realisierung offener Rechnungen, weil dem Schuldner die Unnachgiebigkeit des Durchsetzungswillen vor Augen geführt wird. Das Online-Inkasso wird durch eine Honorarvereinbarung zu Konditionen abgerundet, die in angemessenem Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und Haftung stehen und das Interesse des Mandanten an Kostentransparenz berücksichtigt. Sie kommt allerdings nur in den seltenen Fällen zum Einsatz, in denen keine Erstattung der Gebühren durch den Schuldner erfolgt.
Schließlich befasst sich Rechtsanwalt Jannack auch mit dem Verkehrsrecht. Im Rahmen der Unfallregulierung macht er Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend, wobei es ihm als ehemaligen Motorradfahrer gelingt, auch deren Sichtweise und Wahrnehmung authentisch darzustellen. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattung der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter. Zudem vertritt er Sie bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld und Strafverfahren (auch bei einem Verkehrsunfall).
Dank seines mehrmonatigen Aufenthalts in den USA spricht Herr Jannack fließend Englisch. Daneben verfügt er über ausgeprägte Kenntnisse der italienischen Sprache.
Der bodenständige Familienvater beweist im beruflichen wie im privaten Leben täglich, was es heißt, verantwortlich zu denken und danach zu handeln. Sein freundlicher, ausgelassener und entspannter Umgang machen ihn zu einem vertrauensvollen Gesprächspartner, der sich verständlich äußert. Daneben entpuppte sich der sportliche Jurist als aktiver und passiver Fußballfan und Läufer.