Rechtsanwalt Peter Bräuer gründete seine wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei 2001 in München. Er ist spezialisiert auf die Beratung in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, speziell in den Branchen Bauwirtschaft, Handwerk, Architektur und Ingenieurwesen.
Rechtsanwalt Peter Bräuer gründete seine wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei 2001 in München. Er ist spezialisiert auf die Beratung in allen wirtschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, speziell in den Branchen Bauwirtschaft, Handwerk, Architektur und Ingenieurwesen.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht deckt Herr Bräuer die fachspezifischen Belange dieser Branchen ab. Transparenz, Klarheit hinsichtlich der Beratungskosten, Diskretion und Vertrauen sind dabei selbstverständlich. Verhandlungen und das Ausloten von Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung stehen an erster Stelle. Es gilt, Prozesse zu vermeiden, aber nicht um jeden Preis.
Sie finden die Rechtsanwaltskanzlei Bräuer in der Zweigstraße 10 im Herzen Münchens, zwischen Hauptbahnhof und Stachus. Durch ihre Innenstadtlage sind die Räumlichkeiten sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Am Karlsplatz (Stachus) besteht Anschluss an die Tramlinien 16, 17, 18, 19, 20, 21 und 27, die S-Bahnlinien S1, S2, S3, S4, S6, S7 und S8 sowie an die U-Bahnlinien U4 und U5. Am nahen Hauptbahnhof verkehren außerdem die U-Bahnlinien U1 und U2. Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus in der Adolf-Kolping-Straße.
Die Bürozeiten sind montags bis freitags jeweils von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr. Beratungstermine erhalten Sie jederzeit nach Absprache. Für Besprechungen und Verhandlungen steht ein Beratungszimmer zur Verfügung.
Näheres erfahren Sie auf der kanzleieigenen Internetseite www.089anwalt.de.
Peter Bräuer absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er in Münster mit weiteren Stationen an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, an der Deutschen Botschaft in Tel Aviv und in einer auf Schadensrecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Los Angeles/USA.
Herr Bräuer ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Nach einer mehrjährigen Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer überörtlichen wirtschaftsrechtlichen Sozietät in Dresden mit dem Schwerpunkt Baurecht- und Architektenrecht sowie Wirtschafts- und Steuerrecht folgte die Gründung der eigenen Kanzlei in München.
Rechtsanwalt Peter Bräuer betreut seine Mandanten im privaten Baurecht, Architektenrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Er ist seit 2003 Fachanwalt für Steuerrecht und seit 2007 zudem Fachanwalt für Baurecht- und Architektenrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Das private Baurecht ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und für Laien nicht mehr durchschaubar. Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb oder Bauunternehmen und Bauherr stehen auf der Tagesordnung. Deshalb müssen beide Parteien wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen. Ein fundierter Bauvertrag regelt auch Eventualitäten. Bin ich vor einem Forderungsausfall geschützt? Gibt es wechselseitige Sicherheitsleistungen? Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten bei einem möglichen Mangel? Wie weit darf der Architekt den Auftraggeber vertreten? Eine Vertragsprüfung vor Unterzeichnung schafft klare Verhältnisse, sofern der Vertrag nicht gleich von Rechtsanwalt Peter Bräuer entwickelt wurde. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner beispielsweise für:
Im Architektenrecht und Ingenieurrecht prüft und übernimmt Herr Bräuer für Sie die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Dazu gehören sowohl die Überprüfung der Vertragsformulare als auch die Entwicklung und Gestaltung von anspruchsvollem individuellen Architektenvertrag, Generalplanervertrag oder Fachplanungsvertrag. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare) sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Bräuer Architekten und Ingenieure bei Architektenwettbewerben und der Gestaltung und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge.
Der Kernbereich der anwaltlichen steuerberatenden Tätigkeit von Peter Bräuer liegt im Bereich Einkommensteuergesetz, sowohl aus Sicht einer unternehmerisch tätigen wie auch einer angestellten Person. Mit den unternehmerisch tätigen Personen geht außerdem Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und sogar Körperschaftsteuer einher, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person organisiert haben, zum Beispiel einer GmbH. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich.
In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist bei einem Steuerbescheid, der unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen ist, trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Bräuer.
Herr Bräuer bietet eine umfassende Beratung im Steuerstrafrecht. Hierzu gehört insbesondere die rechtliche Wahrnehmung der Interessen des Beschuldigten in allen Stadien des Ermittlungsverfahrens. Ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren ist regelmäßig dadurch geprägt, dass die Steuerfahndung einen hohen Fahndungsdruck aufbaut, um ein - aus ihrer Sicht - möglichst gutes Ergebnis zu erzielen. Dieser Fahndungsdruck kann nur abgemildert werden, wenn der Beschuldigte auf ein entsprechendes strafprozessuales und steuerliches Wissen zugreifen kann. Diese Möglichkeit bietet Peter Bräuer durch seine interdisziplinäre Ausrichtung und Erfahrung auf diesem Gebiet.
Neben der rechtlichen Vertretung im "Ernstfall" berät er auch über die Möglichkeiten vorbeugender Maßnahmen, wie etwa der Selbstanzeige. Diese bietet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, durch Korrektur unrichtiger oder Nachholung unterlassener Angaben Straffreiheit zu erlangen. Allerdings sind hier eine Vielzahl von formalen Erfordernissen zu beachten, die eine professionelle Beratung bei der Abfassung der Selbstanzeige bedingen; denn werden im Rahmen einer Selbstanzeige Fehler gemacht, so kann der Fall eintreten, dass gerade nicht Straffreiheit eintritt, sondern die Steuerfahndung erst auf die "richtige" Spur gebracht wird. Lassen Sie sich daher vorher vom Fachanwalt für Steuerrecht beraten.
Rechtsanwalt Peter Bräuer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im DAV.