Rechtsanwalt Marc Schroeder ist seit Herbst 2002 als Rechtsanwalt tätig und arbeitet heute mit 2 weiteren Rechtsanwälten/innen in Bürogemeinschaft.
Rechtsanwalt Marc Schroeder ist seit Herbst 2002 als Rechtsanwalt tätig und arbeitet heute mit 2 weiteren Rechtsanwälten/innen in Bürogemeinschaft.
Die Kanzlei liegt in der Dortmunder Innenstadt in unmittelbarer Nähe zu den Gerichten. Parkmöglichkeiten finden Sie vor dem Kanzleigebäude sowie im nahen Umkreis. Für Mandanten ohne Auto ist die Kanzlei sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (Haltestelle "Ostentor").
Termine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr telefonisch vereinbart werden.
Den zeitlichen Wünschen und Vorgaben der Mandanten wird hierbei Rechnung getragen. Termine können daher auch außerhalb der genannten Bürozeiten und ausnahmsweise vor Ort beim Mandanten vereinbart werden. Herr Schroeder vereinbart erste persönliche Beratungstermine in der Regel selbst, um sich vorab bereits einen ersten Überblick über die rechtliche Problematik zu verschaffen.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht zählt aufgrund seiner ehemaligen Tätigkeit als Versicherungsmakler naturgemäß zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Marc Schroeder. Es ist zugleich auch sein bevorzugtes Rechtsgebiet, schließlich kennt er das Versicherungswesen von der Pike auf. Seiner langjährigen Berufserfahrung verdankt er zudem weitreichende Detailkenntnis.
Im Versicherungsrecht befasst sich Marc Schroeder meist mit der Geltendmachung und Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Schadensersatz (auch: Schadenersatz). Jeder hat eine oder mehrere Versicherungen, um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen. Wenn es zum Versicherungsfall kommt, gibt es häufig Probleme um Eigenverschulden und Fremdverschulden oder um eine Obliegenheitsverletzung (Prämien nicht gezahlt oder Versicherung nicht ordnungsgemäß informiert). Herr Schroeder unterstützt Sie im Versicherungsrecht bei der Problemlösung unter anderem in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kraftfahrzeugversicherung (Kaskoversicherung, Vollkaskoversicherung), Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratsversicherung, Diebstahlversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Sachversicherung und Haftpflichtversicherung oder Personenversicherung.
Hierbei gilt es, die Besonderheiten der Prozessführung im Versicherungsrecht zu beachten und dadurch die rechtlichen Interessen der Mandanten umfassend zu wahren. Ferner berät Rechtsanwalt Schroeder umfassend über die Auslegung von Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Verkehrsrecht
Dem Verkehrsrecht obliegen das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht.
Im Verkehrszivilrecht übernimmt Rechtsanwalt Schroeder die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es ist sinnvoll, sich sofort an einen Rechtsanwalt zu wenden, damit nicht durch Unkenntnis Ansprüche verloren gehen. Sie können den Juristie in Anspruch nehmen bei einem Unfall mit oder ohne Personenschaden. Er klärt rechtliche Fragen um Invalidität, Schmerzensgeld, Sachschaden, Mietwagen, Kaskoversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Reparaturschaden, Gutachtenkosten oder Sachverständigenkosten. Außerdem berechnet er die geltend zu machenden Schadenpositionen, führt die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und setzt Ihren Schadensersatzanspruch für Sie durch.
Das Verkehrsstrafrecht ahndet Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Bei einem solchen Verstoß können Sie mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage belegt werden. Marc Schroeder bearbeitet Ihr Mandat bei Delikten wie zum Beispiel Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr. Er übernimmt Ihre Strafverteidigung gegenüber der Strafverfolgungsbehörde und führt die Auseinandersetzung um Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht wird er bei Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Parkverstoß anwaltlich tätig.
Mietrecht
Herr Schroeder bearbeitet auch Mandate im Mietrecht. Er berät und vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter. Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich meist über Mietmangel, Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschaden und einen damit verbundenen Anspruch auf Mietminderung oder Schadenersatz. Marc Schroeder wird Ihre Interessen vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Wenn ein Mietverhältnis beendet wird oder werden soll, stellen sich Fragen über die Wirksamkeit einer Kündigung, Beendigungsgrund, Räumung der Mietwohnung, Kautionsrückzahlung oder Wohnungsrenovierung. Der engagierte Jurist wird Ihnen die rechtliche Situation aufzeigen und die Korrespondenz mit der anderen Partei übernehmen.
Forderungseinzug
Darüber hinaus steht Ihnen Rechtsanwalt Marc Schroeder beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Indem der Kunde nicht zahlt, wird auch immer Ihre Liquidität beansprucht. Er setzt die Forderung durch und macht sie möglicherweise sogar gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden, manchmal sogar im Ausland. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten.
Als Spezialität von Marc Schroeder ist das Versicherungsrecht hervorzuheben. Das Versicherungsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, da der Staat sich aus der gesetzlichen Vorsorge durch das bestehende Sozialversicherungssystem zunehmend zurückzieht. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als 10 Versicherungsverträge abgeschlossen. Zu diesen zählen neben vielen anderen Reise-, Hausrat-, Kasko- sowie Haftpflichtversicherungen und private Krankenversicherungen. Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmern und den Versicherungsgesellschaften. Durch seine jahrelange Tätigkeit als selbständiger Versicherungsmakler ist Marc Schroeder bestens mit der Branche sowie deren Unternehmen vertraut. Um seine Fachkunde auszubauen, absolviert Herr Schroeder eine Zusatzausbildung zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Nach der Bundesrechtsanwaltsordnung kann einem Rechtsanwalt mit besonderer Qualifikation und Erfahrung in einem Rechtsgebiet die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Diese Verleihung erfolgt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer.