Die Kanzlei Höchstetter & Kollegen, gegründet 1993 in München, ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bei Rechtsfragen und Rechtsproblemen. Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwälte Dr. Klaus Höchstetter, Thomas Hofschuster und Philip Külb sind dabei das Steuerrecht und das Strafrecht.
Die Kanzlei Höchstetter & Kollegen, gegründet 1993 in München, ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner bei Rechtsfragen und Rechtsproblemen. Tätigkeitsschwerpunkte der Rechtsanwälte Dr. Klaus Höchstetter, Thomas Hofschuster und Philip Külb sind dabei das Steuerrecht und das Strafrecht.
Die Kanzleiräume liegen in der Kobellstraße in unmittelbarer Nähe zur Theresienwiese. Die Haltestellen „Poccistraße" und „Goetheplatz" der U-Bahnlinien U3 und U6 sind in wenigen Gehminuten erreichbar. Parkmöglichkeiten sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
Das Büro verfügt über eine moderne EDV und über eine eigene Internethomepage (www.hoechstetter.de). So sind die Rechtsanwälte auch außerhalb der Bürozeiten montags bis freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr per E-Mail oder Fax erreichbar. Nach Absprache sind die Anwälte der Kanzlei Höchstetter & Kollegen vierundzwanzig Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche für Sie erreichbar. Bei Bedarf sind Besprechungstermine auch außerhalb der genannten Zeiten und vor Ort bei den Mandanten möglich.
Um einen allumfassenden Beratungs- und Vertretungsservice anbieten zu können, hat sich die Kanzlei ein europaweites Netz von Kanzleien aufgebaut, mit denen Kooperationsverhältnisse bestehen. So können Mandanten, die sich mit einem grenzüberschreitenden Rechtsproblem an die Rechtsanwaltskanzlei Höchstetter & Kollegen wenden, sicher sein, dass der Fall, wenn nötig, an ebenso qualifizierte Kollegen in dem jeweiligen Land übergeben werden kann.
Klaus Höchstetter studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften und Politik. Auch das folgende Rechtsreferendariat nach dem ersten juristischen Staatsexamen leistete er in der bayrischen Landeshauptstadt. Danach schlossen sich eine neunmonatige Tätigkeit bei der renommierten Unternehmensberatung „Roland Berger" und ein Lehrauftrag bei der Beamtenfachhochschule München an. Seit dieser Zeit hält der Jurist Vorträge im Zivilrecht vor bayrischen Nachwuchsjournalisten. Seit 1993 ist Herr Dr. Höchstetter als Rechtsanwalt zugelassen und Seniorpartner der Anwaltskanzlei Höchstetter & Kollegen. Der Jurist spricht fließend Englisch, Französisch und Spanisch.
Seit 2000 erlangte Herr Höchstetter ergänzende Qualifikationen, insbesondere als Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Wirtschaftsrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Executive Master of international and european Business Law (M.B.L.-HSG). 2006 erlangte er in München mit „magna cum laude" die Doktorwürde. Thema seiner Promotion ist „Die offene Koordinierung in der EU", ein Thema an der Schnittstelle von Europarecht und Staatsrecht einerseits und Realpolitik andererseits.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter ist im Fachgebiet Steuerrecht spezialisiert auf die Beratung und Vertretung in steuerrechtlichen, steuerstrafrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Im gerichtlichen und außergerichtlichen Bereich regelt er die Korrespondenz mit Behörden und Gerichten. Zusätzlich übernimmt er die Verteidigung in einem Steuerstrafverfahren. Fordern Sie Herrn Dr. Höchstetter bei Buchführung, Lohnabrechnung und Bilanzerstellung, Erstellung und Gestaltung Ihrer Steuererklärung, im Einspruchsverfahren und Klageverfahren, bei einer Betriebsprüfung und Steuerfahndung. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner für die Beratung zur Selbstanzeige und auch bei der Optimierung von Testament, Erbvertrag und Vermögensübertragung (zum Beispiel Unternehmensnachfolge).
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter ist ferner auch als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Die Intensivierung der steuerstrafrechtlichen Ermittlungen in jüngster Vergangenheit, beispielsweise durch den zunehmenden Einsatz von Computertechnik, sowie die vor allem auf EU-Ebene verbesserte Zusammenarbeit der nationalen Steuerbehörden führen zu einer effizienteren strafrechtlichen Ermittlungstätigkeit der Behörden. Daher kann bereits die präventive Beratung durch Herrn Dr. Höchstetter die Gefahr der steuerstrafrechtlichen Verfolgung minimieren. So können bei Vorliegen bestimmter Entdeckungsrisiken, wie beispielsweise bei Betriebsprüfung, Erbschaft/Unternehmensnachfolge oder Streitigkeiten im Gesellschafterkreis von dem erfahrenen Juristen die steuerstrafrechtlichen Aspekte überprüft werden. Ferner lassen sich gegebenenfalls durch eine - sorgfältig vorbereitete - Selbstanzeige Risiken einer strafrechtlichen Verfolgung reduzieren.
Mit der strafbefreienden Selbstanzeige hat der Staat in § 371 Abgabenordnung (AO) dem Bürger die Möglichkeit geschaffen, den Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden. Allerdings ist diese im deutschen Strafrecht einmalige Rechtskonstruktion kein Gedanke der Resozialisierung, sondern hat rein fiskalische Gründe. Aber Vorsicht ! Von dem Gedanken der Reue beflügelt, sollte man sich vor dem nächsten Schritt genau informieren und gründlich und professionell beraten lassen. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen (zum Beispiel bei Verjährung der eigentlichen Steuerhinterziehung). Lassen Sie sich daher rechtzeitig und gründlich von Rechtsanwalt Dr. Höchstetter zur strafbefreienden Selbstanzeige beraten.
Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall Haftbefehl und dem Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger/Pflichtverteidiger erfolgen.
Dr. Klaus Höchstetter verfügt über jahrelange Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts. Er ist Ihr Spezialist für Probleme aus den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung, Opfervertretung, Pflichtverteidigung, et cetera. Ferner kennt er die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Ihren Interessen gerechtwerdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei/Staatsanwaltschaft bis hin zur letzten Instanz (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) zu gewährleisten.
Da in heutiger Zeit immer größere Vermögen vererbt werden, ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die erbrechtlichen Regelungsmöglichkeiten zu informieren. In Betracht kommt die Übertragung bereits zu Lebzeiten oder die Errichtung von Erbvertrag und Testament. Bei einer erbrechtlichen Regelung mag für den Einzelnen die Absicherung des Ehepartners oder eines behinderten Kindes im Vordergrund stehen. Auch ein Auslandsbezug oder Immobilienbesitz im Ausland bedarf besonderer Beachtung. Da es im deutschen Recht einen Pflichtteilsanspruch gibt, ist zu prüfen, ob ein Pflichtteilsverzicht weichender Erben notwendig wird. Bei all diesen Überlegungen muss abgewogen werden, ob durch eine optimierte Regelung Erbschaftsteuer gespart werden kann. Allerdings sollte die Ersparung von Erbschaftsteuer nicht bei der Abfassung einer solchen Regelung im Vordergrund stehen. Die Kanzlei Höchstetter & Kollegen hilft Ihnen dabei, die für Sie sinnvolle Absicherung zu finden.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter ist Mitglied in diversen Verbänden und Vereinigungen, namentlich in der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft, der Deutschen Auslandsgesellschaft, diversen juristischen Vereinigungen, im Deutschen Fachjournalisten Verband (DFJV) sowie im Ausschuss für Steuerrecht und im Ausschuss für Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV).
Die Spezialisierung von Dr. Höchstetter liegt im Wirtschaftsrecht einschließlich Wirtschaftsstrafrecht. Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Wirtschaftsrechts, dass eine Beratung in der Gründungsphase eines Unternehmens erfolgt. In dieser Phase unterstützt Herr Dr. Höchstetter seine Mandanten bei der Wahl der Unternehmensform und beim Abschluss von einem Gesellschaftsvertrag. Während der Unternehmenstätigkeit berät Rechtsanwalt Dr. Höchstetter bei allen Fragen rund um das Auftreten am Markt. Bei der Liquidation klärt er alle Fragen, die eine Auflösung des Unternehmens betreffen. Den Ursprung dieser Spezialisierung ist in der persönlichen Vita des Juristen zu finden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist ferner das Wirtschaftsstrafrecht. Wer zum ersten Mal in ein Strafverfahren verwickelt ist, merkt schnell, dass er ohne professionelle Beratung den Ermittlungsbehörden, dem Staatsanwalt und dem Richter hilflos gegenüber steht. Aus diesem Grund begleitet Sie Dr. Höchstetter vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es ihm vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und er dem Richter Ihre individuelle Situation darlegen kann.
Rechtsanwalt Dr. Klaus Höchstetter ist Anwalt für Wirtschaftsrecht gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Diese Eigenschaft gewährleistet dem Mandanten ein Fachwissen, das durch laufende Fortbildungen und Schulungen stets auf dem aktuellsten Stand von Rechtssprechung und Literatur ist.
In seiner Freizeit ist Dr. Höchstetter sportlich sehr aktiv. So gleicht er den beruflichen Stress mit Tennis, Skifahren und Reiten aus.
Dr. Klaus Höchstetter veröffentlichte Beiträge zu den Themen „Basel II“, „Selbstanzeige im Bereich Körperschaftssteuer“, „Interessenwahrung beim Börsengang“ und „Probleme der faktischen Geschäftsführung“ in diversen Magazinen. Die Basel II Eigenkapitalvereinabrung ist ein von der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (Bank for International Settlements, BIS) getroffenes Abkommen, das neue Regelungen für das Risikomanagement von global tätigen Banken aufstellt. Grundlegendes Ziel dieses Abkommens ist es, mehr Sicherheit im Internationalen Finanzwesen zu erreichen und Verfahren zur Identifizierung, Bewertung und Verfolgung von operationellen, Kredit- und Marktrisiken zu entwickeln.