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Klaus Herrmanns

Klaus Herrmanns

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Herr Klaus Herrmanns wurde 1960 in Nürnberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und absolvierte seine Referendariatszeit in Nürnberg. 1992 wurde Herr Herrmanns als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1999 arbeitete er als selbständiger Anwalt in der Kanzlei Dr. Möschel & Herrmanns, die sich 1999 mit der Kanzlei Kalb, Döbler & Küspert zu einer Sozietät zusammenschloss. Er ist Fachanwalt im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
  • Fachanwalt Versicherungsrecht
Klaus Herrmanns berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
Fachgebiete

Herr Klaus Herrmanns wurde 1960 in Nürnberg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und absolvierte seine Referendariatszeit in Nürnberg. 1992 wurde Herr Herrmanns als Rechtsanwalt zugelassen. Bis 1999 arbeitete er als selbständiger Anwalt in der Kanzlei Dr. Möschel & Herrmanns, die sich 1999 mit der Kanzlei Kalb, Döbler & Küspert zu einer Sozietät zusammenschloss. Er ist Fachanwalt im Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Herrmanns ist das Versicherungsrecht. Dieses beschäftigt sich unter anderem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Dies können allgemein verbreitete Verträge wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen sein, aber auch die sogenannte Personenversicherungen in den Sparten Lebens-, Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden, Hausratversicherungen und technische Versicherungen. Aber auch die Abwicklung von Großschäden gehört zur Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Herrmanns.
Zu seinen Mandanten zählen sowohl große, namenhafte Versicherer als auch Versicherungsnehmer.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Herrmanns ist das Verkehrsrecht.
Dabei bearbeitet er die Abwicklung von Verkehrsunfällen sowohl bei der außergerichtlichen Schadensregulierung als auch im Rahmen der Vertretung von Unfallbeteiligten im gerichtlichen Verfahren.
ZU seinen Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch Versicherungen.
Daneben unterstützt Herr Rechtsanwalt Herrmanns Unfallbeteiligte auch bei Problemen mit Bußgeld- und Strafverfahren aus dem verkehrsrechtlichen Bereich.
Weiterhin ist er Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Überdies hat Herr Herrmanns einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt auf das Vertragsrecht gesetzt. In diesem Bereich gestaltet und überprüft er überwiegend Versicherungsverträge und Allgemeine Versicherungsbedingungen, die die Grundlage für Ansprüche des Versicherungsnehmers oder des berechtigten Dritten gegen den Versicherer sind.
Weiterhin vertritt Herr Rechtsanwalt Herrmanns Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag, und Versicherer bei der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.

Zudem ist das Familienrecht eine Stärke von Herrn Herrmanns. Er hilft seinen Mandanten in allen Belangen innerhalb von ehelichen und nichtehelichen Gemeinschaften, insbesondere bei Ehescheidungen und Trennungen, sei es durch Gestaltung eines Partnerschafts- oder Ehevertrages, im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidungsfolgenvereinbarung oder durch anwaltliche Vertretung im Scheidungsprozess.
Dabei klärt Herr Herrmanns vor allem die Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts.

Auf dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht vertritt Herr Herrmanns sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Er berät Sie Zusammenhang mit der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie bezüglich der während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu beachtenden Rechte und Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien. Weiterhin steht er Ihnen bei Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Abmahnung, Kündigung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Schutzvorschriften, Mutterschutz, Mobbing, usw. kompetent zur Seite.

Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Nürnberg ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Kontakt

Kalb, Dr. Möschel & Kollegen

Findelgasse 10
90402 Nürnberg
Deutschland
Telefon: 
+49 911 5303450
Telefax: 
+49 911 53034-99
Web
www.rae-kalb.de
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