Michael Bauer wurde 1956 in der Nähe von München geboren. Der verheiratete Vater von zwei erwachsenen Kindern arbeitet seit seiner Zulassung im Jahr 1996 als selbständiger Rechtsanwalt in München. Seine Kanzlei liegt zentral im Herzen der bayrischen Metropole, ca. 150 m vom Hauptbahnhof entfernt. Öffentliche Parkplätze sind in umliegenden Parkhäusern und Kurzparkzonen vorhanden.
Michael Bauer wurde 1956 in der Nähe von München geboren. Der verheiratete Vater von zwei erwachsenen Kindern arbeitet seit seiner Zulassung im Jahr 1996 als selbständiger Rechtsanwalt in München. Seine Kanzlei liegt zentral im Herzen der bayrischen Metropole, ca. 150 m vom Hauptbahnhof entfernt. Öffentliche Parkplätze sind in umliegenden Parkhäusern und Kurzparkzonen vorhanden.
Beratungstermine mit Herrn Rechtsanwalt Bauer können Sie montags bis donnerstags von 9 Uhr - 12 Uhr sowie von 14 Uhr - 17 Uhr und freitags 9 Uhr - 12 Uhr mit dem Sekretariat der Einzelkanzlei vereinbaren. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Michael Bauer ist vornehmlich zivilrechtlich ausgerichtet. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei das Verkehrszivilrecht. Weitere Schwerpunkte sind das Ordnungswidrigkeiten- und das Verkehrsstrafrecht. Dazu ist das Personenbeförderungsrecht als Beratungsfeld zu nennen. Gelegentlich übernimmt der Jurist Pflichtverteidigungen in verschiedenen Gebieten des Strafrechts.
Seit Juli 2005 wird das Team der Anwaltskanzlei Bauer verstärkt durch Rechtsanwältin Silvia Kober, die in allen Rechtsgebieten tätig ist, die von der Anwaltskanzlei Bauer betreut werden. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei für Rechtsanwältin Kober das Strafrecht dar. Frau Rechtsanwältin Kober führt Mandate auch in englischer und slowakischer Sprache.
Vor seinem Jura - Studium an der Ludwig - Maximilians - Universität absolvierte Herr Bauer ein Studium der politischen Wissenschaften an der Hochschule für Politik in München. Das Studium betrieb er parallel zur Tätigkeit als Taxiunternehmer. Seine Zeit als Rechtsreferendar verbrachte er ebenfalls in der bayrischen Landeshauptstadt.
Aufgrund seiner früheren beruflichen Tätigkeit als selbstfahrender Taxiunternehmer in München, entwickelte sich für Rechtsanwalt Michael Bauer das Verkehrsrecht als Tätigkeitsschwerpunkt.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt das Personenbeförderungsrecht dar. Rechtsanwalt Michael Bauer hat einen Kommentar zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verfasst, der in 1. Auflage im Herbst 2009 beim juristischen Fachverlag Heymanns / Köln (ISBN 978-3-452-27105-1) erschienen ist.
Seinen Beruf zeichnet nach Ansicht von Rechtsanwalt Bauer das selbständige Arbeiten für den Mandanten sowie die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausarbeitung von Problemlösungen aus. Dabei kommen dem Juristen sein, durch lange Jahre ‚nichtjuristischer Berufstätigkeit' geprägtes Verständnis für die Anliegen seiner Mandanten zugute.
Als Spezialität gibt Herr Bauer vor allem die Unfallabwicklung, Bußgeldverfahren (Verkehrsordnungswidrigkeiten) und das Verkehrsstrafrecht an. Durch die enge Verbindung zum Taxigewerbe, auch als aktiver Taxiunternehmer, erstreckt sich die anwaltliche Tätigkeit auch auf das Gebiet des Personenbeförderungsrechtes. So können Sie beispielsweise auf die fachkundige Beratung durch Herrn Bauer vertrauen, wenn Sie Probleme rund um die Taxikonzession oder den ‚Taxischein’ haben. Wegen mehrjähriger gewerbepolitischen Verbandstätigkeit ist die Kanzlei auch mit vereins- und verbandsrechtlichen Aufgaben vertraut.
Seit Sommer 2005 ist als weitere Fachanwaltschaft zugelassen der Fachanwalt für Verkehrsrecht. Im August 2005 wurde Rechtsanwalt Michael Bauer von der Rechtsanwaltskammer München als einem der ersten Rechtsanwälte in München die Befugnis verliehen die Bezeichnung - Fachanwalt für Verkehrsrecht – zu führen.
Rechtsanwalt Bauer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und dort Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Mietrecht. Regelmäßige Fortbildung in den Bereichen der Tätigkeitsschwerpunkte sowie anderer anwaltlicher Tätigkeitsbereiche ist selbstverständlich.