Rechtsanwalt Stefan Mannheim gründete im Oktober 2002 seine Kanzlei in Stuttgart. Das Büro befindet sich inzwischen in bester Innenstadtlage direkt am Schloßplatz in der Königsstraße 22. Die Kanzlei ist bequem zu erreichen mit Stadtbahn (Schloßplatz), S-Bahn (Hauptbahnhof oder Innenstadt) oder mit dem Auto. Die Marquardt-Tiefgarage und die Königsbau-Passagen-Tiefgarage befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Rechtsanwalt Stefan Mannheim gründete im Oktober 2002 seine Kanzlei in Stuttgart. Das Büro befindet sich inzwischen in bester Innenstadtlage direkt am Schloßplatz in der Königsstraße 22. Die Kanzlei ist bequem zu erreichen mit Stadtbahn (Schloßplatz), S-Bahn (Hauptbahnhof oder Innenstadt) oder mit dem Auto. Die Marquardt-Tiefgarage und die Königsbau-Passagen-Tiefgarage befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft.
Herr Mannheim ist überwiegend auf den Gebieten des Arbeits-, Erb-, und Wirtschaftsrechts tätig.
Termine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr telefonisch vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Herr Mannheim auch gerne Termine außer Haus wahr.
Stefan Mannheim studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Stuttgart. Von 1997 bis 1998 war Herr Mannheim bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Los Angeles in den Bereichen rechtliche Beratung, Bearbeitung von Steuerfragen und grenzüberschreitendem Inkasso tätig. Im Jahre 2001 besuchte er die Sommerakademie zum internationalen Wirtschaftsrecht der Universität Münster. 2002 wurde Herr Mannheim als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2003 ist er zudem Streitschlichter an den Amtsgerichten Stuttgart und Stuttgart- Bad Cannstatt.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Mannheim ist das Erbrecht. Um sich sicher zu sein, dass der Nachlass genau nach Ihren Wünschen geregelt ist, informiert Herr Mannheim Sie über die gesetzliche Erbfolge mit ihren Überraschungen. Er beträt Sie zum richtigen Verfassen eines Testamentes, beim Entwurf eines Erbvertrages, einer vorweggenommenen Erbfolge oder bei der Gründung einer Stiftung.
Außerdem begleitet Herr Mannheim Erben bei allen Fragen rund um die Themen Erbfolge, Erbengemeinschaft und Erbteilung, Ausgleichspflicht der Nachkommen für frühere Schenkungen, Auskunftserteilung, Erbschein, Erbteil und Erbverzicht, Erbenhaftung für Schulden des Erblassers, Erbfallschulden und vertritt Ihre Interessen in Verhandlungen mit den Miterben oder vor Gericht. Falls Sie bei einer Erbschaft nicht ausreichend berücksichtigt wurden, informiert er Sie zur Auslegung des Testamentes, Anfechtungsmöglichkeiten, zur Erbunwürdigkeit und zur Durchsetzung des Pflichtteilsrechts. Wenn das Erbe sich als überschuldet herausstellt, berät er Sie zum optimalen Vorgehen: Ausschlagen der Erbschaft bzw. Anfechtung der Annahme oder Antrag auf Nachlassverwaltung bzw. Nachlassinsolvenz stellen, damit Sie die Erinnerungsstücke behalten können, ohne alle Schulden zu übernehmen. Auf Wunsch, steht Herr Mannheim auch gerne als Ihr Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Rechtsanwalt Mannheim führt für Sie Erbprozesse und Einspruchsverfahren gegen Erbschaftssteuerbescheide.
Zum Thema „Richtig vererben“ hält Rechtsanwalt Mannheim regelmäßig Vorträge und Seminare.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mannheim ist das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, von der Beratung beim Abschluss des Arbeitsvertrages über Fragen zur Beteiligung des Betriebsrates bis hin zur Vorbereitung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen und Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso informiert er Sie zu folgenden Themen: Abmahnung, Abfindung, Lohn und Gehalt, Gratifikationen und Sonderzahlungen, Urlaub, Entgeldfortzahlungen im Krankheitsfall, Mutterschutz und Elternzeit/Erziehungsurlaub, Betriebsrente, Arbeitszeit und Arbeitszeugnis (Zwischenzeugnis und Endzeugnis). Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind Mandanten der Kanzlei. Dadurch kennt Rechtsanwalt Mannheim auch diejenigen Interessen und Empfindlichkeiten der jeweiligen Gegenseite, die nur hinter verschlossenen Türen ausgesprochen werden, die aber für eine optimale und konfliktarme Problemlösung beachtet werden müssen.
Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Mannheim ist das Wirtschaftsrecht. Zum Wirtschaftrecht zählen alle Gesetze, die speziell Unternehmen betreffen. Diese regeln z.B. Rechtsfragen zu Unternehmensgründungen, des Gesellschafts-, Handels-, Handelsvertreter-, Wettbewerbsrechts, sowie vertragsrechtliche Fragen, Unternehmenskauf, Trennung von Geschäftspartnern, Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen, des Insolvenzrechtes und der Abwicklung von Insolvenzmassen. Auch die Bankenhaftung aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gehört zu seinem Tätigkeitsfeld. Rechtsanwalt Mannheim war Referent bei Vorträgen und Workshops mehrerer Unternehmensvereinigungen zum Wettbewerbsrecht und zum Thema Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwalt Stefan Mannheim ist es durch sein engagiertes Vorgehen gegen Belästigung mit unerbetenen Werbeemails, Werbeanrufen und Werbefaxen (sog. „Spamming“) gelungen, gegen einen ausländischen „Faxdienstleister“ und gegen einen Vermieter von 0190-Nummern gerichtliche Unterlassungsverfügungen zu erwirken.
Unerwünschte Faxwerbung belästigt tagtäglich gerade auch in den Nachtstunden eine Vielzahl von Faxbesitzern und Spam-Emails verstopfen viel Email-accounts. Durch die unerbetenen Faxe werden die Anschlüsse für seriöse Faxe blockiert und es entstehen unnötige Kosten. Auch durch Telefonwerbung, häufig für Gewinnspiele, werden viele Menschen belästigt.
Durch die von Rechtsanwalt Mannheim erzielten Gerichtsentscheidungen wurde die Flut der belästigenden Telefaxe spürbar eingedämmt. Ein Anbieter von Gewinnspielen, der systematisch telefonische Werbung ohne Zustimmung der Angerufenen machte, musste nach Rechtsanwalt Mannheims gewonnener Unterlassungsklage sogar Insolvenz anmelden. Auch gegen E-Mail-Spamming wurden einige Erfolge erzielt.
Bei seiner Arbeit ist ihm eine außergerichtliche Streitbeilegung sehr wichtig. Hierdurch wird unnötiger Ärger vermieden, die Verfahrensdauer verkürzt und die Kosten für den Mandanten sind geringer als bei einem Prozess. Rechtsanwalt Mannheim zeichnet sich durch eine flexible und zügige Bearbeitung seiner Mandate aus. Zu seinen Spezialitäten zählt die Gestaltung komplexer Verträge und allgemeiner Geschäftbedingungen.
Damit Sie bei den Anwaltskosten den Überblick behalten, rechnet Herr Mannheim Beratungsaufträge nach Wunsch auf Stundenbasis oder pauschal ab anstatt nach der komplizierten und undurchsichtigen Gebührenordnung.
Herr Mannheim spricht fließend Englisch.
Die Mandanten von Herrn Mannheim profitieren von seinen zahlreichen Kontakten zu in- und ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern, Banken, Architekten und anderen Dienstleistern. Damit ist eine kompetente Rundumberatung gewährleistet.
In seiner Freizeit betreibt Herr Mannheim Sport, vor allem Basketball und Langstreckenlauf. Er lief 2003 den Baden-Marathon mit 3:15 h ins Ziel und hat beim Halbmarathon seine persönliche Bestzeit von 1:29 h beim Stuttgart-Lauf 2003 erreicht.
Zudem beschäftigt er sich mit bildender Kunst und geht gerne ins Theater.
Aufgrund seiner Fachkompetenz im Wirtschaftsrecht veröffentlichte Herr Mannheim das Buch „Exporting to Germany“ in der Publikationsreihe der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer sowie mehrere Artikel zu den vom Wettbewerbsrecht gesetzten Grenzen für Werbung, die unter anderem von der Amerikanischen Handelskammer veröffentlicht wurden.
2009 " Immobilien im Erbrecht", Artikel erschienen im Katholischen Sonntagsblatt und Evangelisches Gemeindeblatt für Würtemberg