Übersicht

Rechtsanwältin Korinna Panhans gründete ihre Einzelkanzlei 1983 in München. Die Kanzleiräume liegen in der Nymphenburger Straße 25/V, direkt am Justizgebäude, in der Nähe des Stiglmaierplatzes. Aufgrund der Lage ist das Büro bequem zu erreichen. Die Haltestellen „Maillingerstraße" und „Stiglmaierplatz" der Linie U1 und der Tramlinien 20 und 21 sind in Fußnähe. Ferner gibt es im Umfeld des Gebäudes ausreichend Parkmöglichkeiten.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

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Kurzprofil

Rechtsanwältin Korinna Panhans gründete ihre Einzelkanzlei 1983 in München. Die Kanzleiräume liegen in der Nymphenburger Straße 25/V, direkt am Justizgebäude, in der Nähe des Stiglmaierplatzes. Aufgrund der Lage ist das Büro bequem zu erreichen. Die Haltestellen „Maillingerstraße" und „Stiglmaierplatz" der Linie U1 und der Tramlinien 20 und 21 sind in Fußnähe. Ferner gibt es im Umfeld des Gebäudes ausreichend Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr telefonisch mit dem Sekretariat vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Rechtsanwältin Panhans auch Termine außerhalb der genannten Zeiten und außer Haus wahr.

Fachgebiete

Korinna Panhans studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften und absolvierte ihre Referendariatszeit in Traunstein, Rosenheim und in Bad Aibling. Ein Jahr nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft1982 gründete Frau Panhans die Kanzlei in München. Die Juristin spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in der französischen und italienischen Sprache.

Rechtsanwältin Korinna Panhans ist überwiegend in den Rechtsgebieten Familienrecht, Forderungseinzug (Inkasso), Verkehrecht, Schadensersatzrecht und Strafrecht tätig. Aber auch bei Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Die meisten Menschen kommen mit den weitverzweigten Regelungen des Familienrechts bei einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen im Familienrecht sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Rechtsanwältin Panhans versucht daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzt sie das Verfahren natürlich auch streitig, aber mit der gebotenen Ruhe vor Gericht fort. Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Panhans gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Beim Forderungseinzug (Inkasso, Mahnverfahren, Zahlungsklage, Zwangsvollstreckung) vertritt Sie Korinna Panhans von der Mahnung bis zur Zahlung bei:

  • Beantragung von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
  • Zahlungsklage vor Amtsgericht und Landgericht
  • Beauftragung Gerichtsvollzieher
  • Pfändung (Bankkonto, Arbeitseinkommen)
  • Eidesstattliche Versicherung
  • Vollstreckung in Grundstücke (Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung).

Über die zu erwartenden Kosten der Beitreibung Ihrer Außenstände werden Sie gerne vorab informiert.

Des Weiteren berät und vertritt Rechtsanwältin Korinna Panhans ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden und/oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Sie Rechtsanwältin Panhans im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidigerin vertritt Korinna Panhans die Interessen ihrer Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwältin Korinna Panhans.

Da sich in vielen Rechtsgebieten oftmals die Frage nach einem etwaigen Schadensersatzanspruch stellt, hat sich Frau Panhans auch im Schadensersatzrecht umfangreiches Fachwissen angeeignet. Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten (Versicherung). Rechtsanwältin Panhans vertritt Sie bei Schadensersatzansprüchen die sich unmittelbar aus dem schädigenden Ereignis ergeben, wie aus einer Beschädigung des Eigentums. Aber auch bei Schadensersatzansprüchen, die durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht wie Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung entstehen, steht Frau Panhans mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Die Konstellationen in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr dehnbar ist. Bei der Frage, ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, sollten sie unbedingt den anwaltlichen Rat von Frau Panhans einholen.

Frau Panhans zeichnet sich vor allem durch ihre Fähigkeit aus, aufmerksam zuhören zu können und den entsprechenden Sachverhalt in die richtige juristische Form zu bringen. Ihr kommt es vor allem darauf an, möglichst schnell mit den Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.

Kontakt

Korinna Panhans

Nymphenburger Str. 25/V
80335 München
Deutschland
Telefon: 
+49 89 594603
Telefax: 
+49 89 5504428
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