Hannes Baier

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  • Deutsch
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Rechtsanwalt Hannes Baier ist seit 1993 für seine Mandanten aktiv. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zudem auch spanischer Rechtsanwalt (Abogado).

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Internationales Recht
  • Privatrecht & Kaufrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Hannes Baier ist seit 1993 für seine Mandanten aktiv. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zudem auch spanischer Rechtsanwalt (Abogado).

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Vertragsrecht. Weitere Tätigkeitsgebiete sind das spanische Recht sowie der grenzüberschreitende Rechtsverkehr.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat oder mit Herrn Baier persönlich vereinbart werden. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV und über eine eigene Internethomepage (www.hannesbaier.com).

Die Kanzlei liegt im Stadtzentrum von Regensburg in der Nähe des Hauptbahnhofs und ist daher ideal auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Parkmöglichkeiten finden Sie in ausreichender Anzahl vor der Kanzlei.

Fachgebiete

Hannes Baier wurde 1963 in Regensburg geboren. Er studierte an der Universität Passau Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte er in Regensburg sowie in einer Anwaltskanzlei in Mexico City als Wahlstation. Schon während seines Studiums legte Herr Baier juristische Fremdsprachenprüfungen in Französisch und Spanisch ab, die durch ein Auslandsstudium an der Juristischen Fakultät in Tours mit abgeschlossenem Diplôme d'études juridiques françaises ergänzt wurden.1993 wurde Herr Baier als Rechtsanwalt in Regensburg zugelassen. Seit Dezember 1999 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Zusätzlich legte Herr Baier 2001 die Anerkennungs- und Eignungsprüfung zur Zulassung als Rechtsanwalt in Spanien (Abogado) vor dem spanischen Justizministerium in Madrid ab und ist seit 2002 als Rechtsanwalt (Abogado) bei der Rechtsanwaltskammer Madrid zugelassen. Seit 2006 ist er zudem Mitglied bei der Rechtsanwaltskammer Palma de Mallorca.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Hannes Baier ist das Arbeitsrecht, worin er Fachanwalt ist. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.

Rechtsanwalt Hannes Baier vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Er sichert Ihre Rechte als Arbeitnehmer, wenn Sie beispielsweise eine Abfindung fordern, eine Abmahnung entfernen lassen, den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wahren, eine Kündigungsschutzklage einreichen, erfolgreich gegen Mobbing vorgehen oder sichergehen möchten, dass Sie ein faires Zeugnis von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Konsultieren Sie den Juristen schon frühzeitig, um die Einhaltung aller Fristen zu gewährleisten.

Auf der Arbeitgeberseite werden im Vorfeld von Kündigungen die schwersten Fehler gemacht, die im Nachhinein kaum noch zu beheben sind. Rechtsanwalt Baier vertritt Sie erfolgreich bei Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungsentfernungsklage und Zahlungsklage. Gerade im Kündigungsschutzverfahren und bei betrieblicher Umstrukturierung sowie beim Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung ist die frühzeitige Konsultation anzuraten.

Des Weiteren finden Sie bei Rechtsanwalt Baier Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Fällen von Diskriminierung, zu Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Änderungskündigung, zum Arbeitsvertrag generell sowie zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Betriebsverfassungsrecht, Personalrecht oder Kündigungsschutzrecht. Sollte dann doch eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Kündigung erforderlich sein, werden Sie oder Ihre Personalabteilung bei der rechtlich korrekten Umsetzung Ihrer personellen Maßnahmen durch den Juristen unterstützt.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über das Verkehrszivilrecht (Schadensregulierung), Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) und Verkehrsstrafverfahren. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei einem Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt Herrn Baiers stellt das Versicherungsrecht dar. Vielfach ist es für einen Laien kaum möglich, die verklausulierten Texte der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu verstehen. Rechtsanwalt Baier prüft die AVB, bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen oder im Schadensfall. Will der Versicherer nicht bezahlen, beruft er sich oft darauf, dass der Kunde falsche Angaben beim Vertragsschluss gemacht habe oder einer Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) wie der unverzüglichen Schadensmeldung nicht nachgekommen sei. Streitig ist oft auch der Einwand der Versicherung, es liege grobe Fahrlässigkeit vor und der Versicherer sei deshalb von der Leistungspflicht befreit.

Im Versicherungsfall sollten Sie möglichst schnell den fachkundigen Rat von Rechtsanwalt Hannes Baier in Anspruch nehmen. Die Beratung und Vertretung umfasst alle Arten von Personenversicherung und Sachversicherungen wie zum Beispiel die gesetzliche und private Krankenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung (Privathaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung), Hausratversicherung, Feuerversicherung, Gebäudeversicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung und die Rechtsschutzversicherung. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig juristischen Beistand zu holen, damit der Verbraucher seine Mitwirkungspflichten erfüllt und er somit seinen Versicherungsschutz nicht verliert.

Auch das Vertragsrecht als Unterfall im allgemeinen Zivilrecht bildet einen Schwerpunkt von Herrn Baier. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht oder Leasingrecht (Mietrecht) sowie weiteren Vertragsarten. Hannes Baier bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten zum Beispiel hinsichtlich dem Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden.

 

 

Spezialitäten

Rechtsanwalt Hannes Baier ist als zugelassener Rechtsanwalt in Spanien (Abogado) auch ein kompetenter und entsprechend qualifizierter Ansprechpartner bei grenzüberschreitenden Rechtsfragen, insbesondere mit Bezug zum spanischen Recht.

Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind hier zum Beispiel: grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung, Immobilienerwerb oder Immobilienveräußerung, der Timeshare-Vertrag und dessen Überprüfung (insbesondere im Falle der Veräußerung des Nutzungsrechtes), Firmengründung, erbrechtliche Beratung und Abwicklung bei Spanienimmobilien oder auch familienrechtliche Beratung in Scheidungsfällen bei Spanienimmobilien. Des Weiteren berät er Sie zum spanischen Gesellschaftsrecht (Gründung von Gesellschaften S.L., S.A.) und zum spanischen Arbeitsrecht.

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft für internationalen Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltvereins (DAV)
  • Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Madrid
  • Deutsch-Spanische Juristenvereinigung
  • Deutsch-Mexikanische Juristenvereinigung
  • Deutsch-Französische Juristenvereinigung
  • Advogarant (eine bundesweite Kooperation von Rechtsspezialisten)
Kontakt

Hannes Baier

Luitpoldstrasse 15 B
93047 Regensburg
Deutschland
Telefon: 
+49 941 59555-0
Telefax: 
+49 941 59555-11
Web
www.hannesbaier.com
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