Die Rechtsanwaltskanzlei Karin Wonner wurde 1994 gegründet. Die Büroräume liegen im Herzen Frankfurts in der Nähe des Friedberger Platzes und des Gerichts. Parkmöglichkeiten sind in der Regel ausreichend vorhanden. Für Mandanten ohne Auto ist die Anwaltskanzlei durch ihre gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahnlinie 12 oder der Buslinie 30, Haltestellte Friedberger Platz oder mit der U 4, Haltestelle Merianplatz) sehr gut zu erreichen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Karin Wonner wurde 1994 gegründet. Die Büroräume liegen im Herzen Frankfurts in der Nähe des Friedberger Platzes und des Gerichts. Parkmöglichkeiten sind in der Regel ausreichend vorhanden. Für Mandanten ohne Auto ist die Anwaltskanzlei durch ihre gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (Straßenbahnlinie 12 oder der Buslinie 30, Haltestellte Friedberger Platz oder mit der U 4, Haltestelle Merianplatz) sehr gut zu erreichen.
In den Bürozeiten montags bis freitags von 09.30 bis 18.00 Uhr vereinbart die Anwältin gern erste persönliche Beratungstermine selbst. Bei Bedarf führt sie auch Hausbesuche durch. Der Einsatz moderner EDV ist ebenso selbstverständlich wie individueller Service. Beides zusammen erlaubt der Juristin die schnelle, intensive und unkomplizierte Beratung von Mandanten. Mit der tatkräftigen Unterstützung von zwei freien Mitarbeitern bietet sie ein breites Spektrum der rechtlichen Beratung.
Karin Wonner studierte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Rechtswissenschaften. Nach ihrem Universitätsstudium arbeitete sie als Rechtsreferendarin im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main. Direkt nach dem zweiten juristischen Staatsexamen folgte die Gründung der eigenen Kanzlei. Seither ist Frau Wonner als selbständige Rechtsanwältin tätig.
Rechtsanwältin Wonner genießt die Selbständigkeit, die ihr Beruf mit sich bringt und sieht es als oberstes Ziel an, den Menschen in Notsituationen zu helfen. Dabei schätzt sie den unmittelbaren Kontakt zu den Menschen. Die Rechtsanwältin ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet. Ihre Schwerpunkte liegen im Familienrecht und Erbrecht. Außerdem werden von ihr Fälle aus dem Mietrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht übernommen.
Das Familienrecht ist der Teil des Zivilrechts, der die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft. Ist die Partnerschaft gescheitert, müssen die Trennungsfolgen und möglicherweise die Ehescheidungsfolgen geregelt werden. Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung ist die vertragliche Regelung aller Trennungsangelegenheiten und/oder Scheidungsangelegenheiten. Bereits mit der Eheschließung kann Vorsorge durch einen Ehevertrag getroffen werden. Weitere Themen von Rechtsanwältin Wonner im Familienrecht sind beispielsweise:
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier betreut Rechtsanwältin Karin Wonner kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testament und Erbvertrag, die Gestaltung von Schenkungsvertrag, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vorerbschaft und Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzung, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.
Karin Wonner berät und vertritt Sie auf Wunsch in allen Bereichen rund um das Mietrecht und Pachtrecht. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung von befristetem und unbefristetem Pachtvertrag und Mietvertrag sowie die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten - gerichtlichen oder außergerichtlichen. Wichtige Themen rund um das Mietverhältnis sind ferner beispielsweise:
Karin Wonner berät und vertritt Sie ferner im Bereich Vertragsrecht. Dies beinhaltet die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus einem bereits vorliegenden Vertrag.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handele auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Rechtsanwältin Wonner hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und zu wissen, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Karin Wonner führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.
Rechtsanwältin Wonner berät ihre Mandanten bei Bedarf auch in englischer und rumänischer Sprache. Um rumänischen Mandanten einen umfassenden Service bieten zu können, hat Frau Wonner Kooperationspartner in Bukarest / Rumänien. Diese Kooperation sieht sie als Brücke nach Osteuropa, die vor dem Hintergrund der EU-Zugehörigkeit noch mehr an Interesse gewinnen wird.