Dieter Schenk-Hellrung studierte an den Universitäten Passau und Tübingen Rechtswissenschaften. Von 1992 bis 1993 war er Rechtssekretär der Gewerkschaft ÖTV. Während seines Studiums und des Referendariats spezialisierte sich Herr Schenk-Hellrung auf das Arbeits- und Sozialrecht. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. 1996 erwarb er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. 1998 wurde er beim Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen.
Dieter Schenk-Hellrung studierte an den Universitäten Passau und Tübingen Rechtswissenschaften. Von 1992 bis 1993 war er Rechtssekretär der Gewerkschaft ÖTV. Während seines Studiums und des Referendariats spezialisierte sich Herr Schenk-Hellrung auf das Arbeits- und Sozialrecht. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. 1996 erwarb er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. 1998 wurde er beim Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen.
Rechtsanwalt Schenk-Hellrung ist Referent bei verschiedenen Verbänden im Arbeitsrecht. Seit 2001 ist er zudem Mitgesellschafter der SAM-Sports.Art.Media-AG. Er ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Rechtsanwalt Dieter Schenk-Hellrung betreut überwiegend das Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Mietrecht.
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Schenk-Hellrung damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Dieter Schenk-Hellrung die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Herr Schenk-Hellrung bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Der Jurist steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ferner geht es beim Arbeitsrecht auch um das Verhältnis zu den im selben Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Durch die Tätigkeit bei der Gewerkschaft ÖTV erwarb Dieter Schenk-Hellrung sich besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und behielt dieses “Steckenpferd” auch während seiner anwaltlichen Tätigkeit bei. Arbeitsrecht war und ist gelebtes Recht, in dem sich die gesellschaftspolitischen Spannungsfelder im Berufsleben widerspiegeln. Das besondere Interesse Herrn Schenk-Hellrungs liegt deshalb im kollektiven Arbeitsrecht, in der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen sowie dem Verfahren zu Interessenausgleich und Sozialplan. Im Individualarbeitsrecht stehen alle Fragen rund um die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie einzelvertragliche Problemstellungen im Mittelpunkt seines beruflichen Engagements.
Seit 1996 führt Dieter Schenk-Hellrung den Titel “Fachanwalt für Arbeitsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Darüber hinaus berät Herr Schenk-Hellrung Sie im Sozialversicherungsrecht. Beispiele aus dem Sozialversicherungsrecht sind etwa ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Schenk-Hellrung prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung. Vor allem bei den Themen Sozialversicherungspflicht (Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit), Erwerbsminderungsrente, Berufskrankheit, Arbeitslosengeld, Pflegestufe, Krankenversicherung, Prüfung ärztlicher Sachverständigengutachten steht Ihnen Herr Schenk-Hellrung mit Rat und Tat zur Seite.
Darüber hinaus berät der Jurist Sie professionell und individuell im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind oftmals die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche, bis dahin übliche Vertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen, Renovierungsklausel et cetera) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat bei Rechtsanwalt Dieter Schenk-Hellrung einholen.