Angelika Protte wurde in Berlin geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Während des anschließenden Rechtsreferendariats verbrachte sie die Wahlstation in der Rechtsabteilung der IBM Deutschland GmbH. Seit Frühjahr 1991 ist sie als Rechtsanwältin in Stuttgart tätig. 1996 erhielt sie die Zulassung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Angelika Protte wurde in Berlin geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie an der Universität Tübingen Rechtswissenschaften. Während des anschließenden Rechtsreferendariats verbrachte sie die Wahlstation in der Rechtsabteilung der IBM Deutschland GmbH. Seit Frühjahr 1991 ist sie als Rechtsanwältin in Stuttgart tätig. 1996 erhielt sie die Zulassung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
Seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit hat sich Frau Protte dem Schwerpunkt Familienrecht verschrieben und sich auf diesem Gebiet 1997 durch die Fachanwaltszulassung weiter qualifiziert. 2000 schloss sie eine Ausbildung zur Mediatorin ab.
Darüber hinaus ist Angelika Protte seit Jahren als Referentin bei Verbänden und Bildungseinrichtungen zu familienrechtlichen Themen tätig und seit 2004 Vorstandsmitglied des Stuttgarter Institutes für Konfliktbewältigung e.V. (SIK).
Den Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Angelika Protte bilden das Familienrecht mit seinen umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die damit in Berührung stehenden weiteren Rechtsfragen, wie etwa Probleme des Gesamtschuldnerausgleichs oder der weiteren Vermögensauseinandersetzung unter Berücksichtigung bankrechtlicher Fragestellungen. Auch steuerrechtliche Kompetenz ist gefordert, die regelmäßig durch die Kooperation mit einer Steuerberatungskanzlei gepflegt und vertieft wird. Das Familienrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie den Unterhalt unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern.
In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts und Umgangsrechts sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung — von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung — berät und vertritt Rechtsanwältin Protte Sie engagiert und fundiert. Aber auch die nach persönlichen Belangen der Mandantschaft maßgeschneiderte Gestaltung von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag gehört zu ihren Beratungsleistungen. Dadurch können schon im Vorfeld ungewollte Schwierigkeiten bei einer möglichen Trennung und Scheidung vermieden werden. Hierzu gehört auch eine umfassende außergerichtliche Konfliktberatung bereits im Vorfeld von Trennung und Scheidung, wodurch häufig zeitraubende und kostenintensive Prozesse vermieden und interessengerechte Lösungen gefunden werden können. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit bildet die anwaltliche Vertretung in Ehescheidungsverfahren mit der Regulierung sämtlicher in diesem Zusammenhang anstehender Scheidungsfolgesachen, sei es durch gerichtliche Vertretung, sei es durch vertragliche Gestaltungen in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Fragen der Zugewinnauseinandersetzung, der Vermögensauseinandersetzung und der Unterhaltsregelung zu lösen.
Seit 1997 führt Angelika Protte den Titel “Fachanwältin für Familienrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Darüber hinaus bietet Rechtsanwältin Protte Ihnen neben der Abwicklung von Trennung und Scheidung auch die Möglichkeit der Mediation und einvernehmliche Vereinbarungen in allen Ehe-, Trennungs-, und Scheidungslagen. Mediation ist eine entwickelte Form zur außergerichtlichen und einvernehmlichen, von den Beteiligten selbst erarbeiteten Lösung von Konflikten — vor allem im Fall der Ehescheidung (zum Beispiel über die elterliche Sorge) — mit Hilfe eines unparteiischen Vermittlers (Mediator). Es gilt tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen, und zwar im Rahmen eines fairen Miteinanders. Frau Protte ist vom Konfliktlösungsverfahren Mediation gerade im Familienrecht als Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung überzeugt, mit der manch teurer und aufwendiger Rechtsstreit vermieden werden kann. Im Arbeitsbereich der Mediation schätzt Rechtsanwältin Angelika Protte den Kontakt zu mit der Mediation ebenfalls befassten Berufsgruppen wie Ärzten, Psychologen und Wirtschaftsfachleuten und den damit verbundenen interdisziplinären Gedankenaustausch.
Mitgliedschaften: