Friederike Peter arbeitet seit ihrer Zulassung im Jahr 1990 als selbständige Rechtsanwältin in Mainz. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, allgemeines Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Selbstverständlich ist Frau Peter auch in weiteren Rechtsgebieten tätig, welche zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sind.
Friederike Peter arbeitet seit ihrer Zulassung im Jahr 1990 als selbständige Rechtsanwältin in Mainz. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere in den Bereichen Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, allgemeines Vertragsrecht und Versicherungsrecht. Selbstverständlich ist Frau Peter auch in weiteren Rechtsgebieten tätig, welche zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sind.
Zur Bewältigung der täglichen Arbeit wird die Einzelanwältin von zwei Mitarbeitern unterstützt, die insbesondere Inkasso und Zwangsvollstreckungen abwickeln und die Büroorganisation leiten. Als kostenfreier Service wird auch die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung über die Kanzlei geführt.
In der Kanzlei Peter wird besonderer Wert darauf gelegt, den Mandanten ausreichend Zeit für die Erörterung der Probleme zu geben, um eine Vertrauensbasis für die Beratung zu schaffen und interessengerechte Lösungen finden zu können.
Die Kanzleiräume liegen gegenüber dem Neubrunnenplatz im Herzen von Mainz. Öffentliche Parkplätze sind ausreichend vorhanden.
Beratungstermine können Sie montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr mit Frau Peter persönlich oder dem Sekretariat vereinbaren. Die Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb der genannten Zeiten oder vor Ort beim Mandanten liegen.
Friederike Peter studierte Rechtswissenschaften an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Das anschließende Referendariat absolvierte sie am Oberlandesgericht in Zweibrücken und bei der Bezirksregierung Neustadt an der Weinstraße.
Rechtsanwältin Friederike Peter verfügt über ein fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung, was ihren Mandanten zugute kommt, die davon ausgehen können, individuell und mit großem persönlichem Engagement betreut zu werden.
Rechtsanwältin Peter sieht die regelmäßige Fortbildung und Schulung als selbstverständlich an. Sie besucht Lehrgänge sowie Seminare und ist durch Beiträge in Mietrechtspublikationen aktiv.
Friederike Peter ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht und Erbrecht, für Mietrecht und Wohnungseigentum und der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrs- und Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nimmt sie regelmäßig an Fortbildungs- und Seminarveranstaltungen teil.
Das Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Friederike Peter. Im Jahre 2006 hat die die Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich Fortbildungsveranstaltungen wahrnehmen.
Im Mietrecht berät und vertritt sie sowohl Mieter als auch Vermieter und überprüft oder gestaltet den privaten Mietvertrag genauso wie den gewerblichen Mietvertrag (Gewerbemietrecht). Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien ergeben sich meist über Mietmangel, Schönheitsreparaturen, Feuchtigkeitsschaden und einen damit verbundenen Anspruch auf Mietminderung oder Schadensersatz). Rechtsanwältin Peter wird Ihre Interessen vertreten und Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite geltend machen. Auch die Nebenkostenabrechnung, Heizkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung sind oft Streitgegenstand. Wenn ein Mietverhältnis beendet wird, stellen sich Fragen über Wirksamkeit einer Kündigung, Beendigungsgrund, Räumung der Mietwohnung, Kautionsrückzahlung oder Wohnungsrenovierung. Die Juristin wird Ihnen die rechtliche Situation aufzeigen und die Korrespondenz mit der anderen Partei übernehmen.
Im Wohnungseigentumsrecht (WEG) steht Rechtsanwältin Peter sowohl Eigentümern, einer Hausverwaltung oder auch der Eigentümergemeinschaft als kompetente Beraterin zur Seite. Häufige Themen sind Fragen zur Eigentümerversammlung (Einberufung und Durchführung, Beschluss der Eigentümerversammlung, Möglichkeit der Anfechtung), zu baulichen Maßnahmen (Umbauten) oder Streitfragen bezüglich Nichtzahlung der laufenden Wohngelder oder Sondereigentum und Wohnungseigentum.
Bei allen Auseinandersetzungen behält Frau Peter auch stets im Auge, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Dauer angelegt ist und sich nicht wie ein Mietverhältnis einfach durch Kündigung und Umzug aufheben lässt. Ein Rechtsstreit wird daher von ihr regelmäßig erst als letzte Möglichkeit empfohlen.
Im Verkehrsrecht übernimmt Friederike Peter die Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall. Es ist sinnvoll, sich sofort an einen Rechtsanwalt zu wenden, damit nicht durch Unkenntnis Ansprüche verloren gehen. Sie können Rechtsanwältin Peter beauftragen bei einem Unfall mit oder ohne Personenschaden. Sie klärt rechtliche Fragen um Invalidität, Schmerzensgeld, Sachschaden, Mietwagen, Kaskoversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Restwert, Reparaturschaden, Sachverständigenkosten. Frau Peter berechnet die Schadenpositionen, die geltend zu machen sind, führt die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und setzt Ihren Schadenersatzanspruch für Sie, gegebenenfalls auch gerichtlich, durch.
Auch im Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren können Sie sich an Rechtsanwältin Friederike Peter wenden. Oft geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf Einspruchsmöglichkeiten hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden.
Im Familienrecht geht es überwiegend um die Ehescheidung und die damit zusammenhängenden Folgesachen. Nach einer Trennung sind Streitigkeiten über Unterhalt fast unvermeidlich. Die engagierte Volljuristin wird Sie über Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt aufklären und bei Bedarf Ihren Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen. Zudem klärt sie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich) und die unangenehme Vermögensauseinandersetzung um Hausrat, Ehewohnung, Bankkonten.
Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, achtet sie darauf, Problemlösungen über Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht stets zum Wohle der Kinder und des Familienfriedens zu erreichen.
Im Beratungsgespräch wird Frau Peter die familienrechtlichen Interessen systematisch analysieren und ein individuelles Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit der Trennung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten erarbeiten.
Frau Peter wird die jeweiligen gerichtlichen oder behördlichen Verfahren in Ihrem Interesse einleiten, Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen sowie an möglichen Anhörungen teilnehmen. Sie können sich darauf verlassen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden und sich vertrauensvoll an Rechtsanwältin Peter wenden.
Auch das allgemeine Vertragsrecht gehört zu ihrem Tätigkeitsbereich. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Es geht oftmals um Verträge wie Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag.. Frau Peter bietet Ihnen eine umfassende Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Sie entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und sonstigen Formularen.
Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit einer vertraglichen Klausel besteht, überprüft Rechtsanwältin Friederike Peter diese und leitet die notwendigen Schritte ein. Oft geht es hier um einen Mangel (Mangelschaden) oder um die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag oder der Kündigung.
Im Zentrum ihrer Tätigkeit im Erbrecht steht die individuelle Beratung und Vertretung von Privatleuten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu gehören zum Beispiel erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Enterbung, gemeinschaftliches Testament, Vorerbe und Nacherbe, Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Wege zur Pflichtteilsminderung und Schenkung auf den Todesfall. Die Juristin bildet sich in diesem Rechtsgebiet stetig weiter. Sie gewährleistet nicht nur eine hochkompetente Rechtsberatung, sondern kann dadurch auch gesetzliche Weiter- und Neuentwicklungen abschätzen und Sie damit auch über den Tag hinausreichend beraten.