Bei Rechtsanwältin Gisela Hammes in Mainz finden Sie die individuelle Betreuung einer engagierten Einzelanwältin, die sich ausschließlich auf den Bereich Familienrecht konzentriert.
Bei Rechtsanwältin Gisela Hammes in Mainz finden Sie die individuelle Betreuung einer engagierten Einzelanwältin, die sich ausschließlich auf den Bereich Familienrecht konzentriert.
In einem derart persönlich besetzten Gebiet, in dem häufig tiefe emotionale Konflikte den Hintergrund eines Rechtsfalles bilden, ist es wichtig, kompetenten Rat, eine objektive Vermittlungsinstanz und ein gewisses Einfühlungsvermögen möglichst in einer Person vorzufinden. Rechtsanwältin Gisela Hammes, gleichzeitig Fachanwältin für Familienrecht, wird diesen Kriterien gerecht.
Sie finden die Kanzleiräume der Kanzlei Hammes in der Mainzer Innenstadt in der Kurfürstenstraße 59, unweit des Hauptbahnhofs. Die Haltestelle „Lessingstraße" der Buslinien 60 und 61 sowie der Straßenbahnlinien 50 und 51 ist zu Fuß in wenigen Minuten zu erreichen.
Die Kanzlei Hammes ist montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr, außer mittwochs und freitags nachmittags telefonisch erreichbar. Setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.
Gisela Hammes wurde 1963 in Alf an der Mosel geboren. Sie studierte an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften und verbrachte im Rahmen des anschließenden Rechtsreferendariats drei Monate in Singapur, wo sie in einer Dependance der Firma „Tümmel, Schütze & Partner" arbeitete. Frau Hammes ist seit Januar 1992 als Rechtsanwältin zugelassen und tätig. Sie spricht fließend Englisch.
Von Beginn an spezialisierte sich Rechtsanwältin Gisela Hammes voll und ganz auf das Familienrecht. Sie empfindet zu diesem Rechtsgebiet, in dem sie eine Zusatzqualifikation zur „Fachanwältin für Familienrecht" absolvierte, eine Affinität, zu dem neben Sachverstand diplomatische und psychologische Fähigkeiten gehören. Besonders in Scheidungs- und Trennungsfällen ist sie bemüht, auf eine einvernehmliche Regelung der Parteien hinzuwirken - und, wie sie selbst sagt, „nicht noch mehr Öl ins Feuer zu gießen". Doch die Erfahrung zeigt, dass dieser Idealfall nicht immer gegeben ist.
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Gisela Hammes berät Sie im Familienrecht unter anderem zum Eherecht, Ehevertragsrecht, Ehescheidungsrecht und dem Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Ihre Beratung erstreckt sich insbesondere auf Fragen der Aufteilung des Vermögens zwischen den geschiedenen Ehepartnern sowie die Regelung des gegenseitigen Unterhalts: Unterhaltsrecht zwischen Ehegatten, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich. Die Beratung im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern bezieht sich vor allem auf das Unterhaltsrecht gegenüber diesen sowie das Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht. Sachlich fundierte Beratung und Vertretung einerseits und überzeugende Rechtssprechung andererseits sind nur möglich bei zusätzlichen Kenntnissen auf den Gebieten Allgemeines Zivilrecht, Sozialversicherungsrecht, Beamtenrecht und Beamtenversorgungsrecht, aber auch Steuerrecht. Denn kein Rechtsgebiet verändert die Lebensumstände derart vielgestaltig wie das Familienrecht bei Trennung und Scheidung und den damit verbundenen nachehelichen rechtlichen Konsequenzen.
Rechtsanwältin Gisela Hammes ist Mitglied der Arbeitsgruppe „Familienrecht" im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Sie gehört außerdem dem RAV, Deutschen Juristinnen Bund und Landesfrauenbeirat an. Darüber hinaus erteilt sie eine allgemeine Rechtsberatung bei dem Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV).
In verschiedenen Medien äußert sie sich zu aktuellen Themen aus dem Familienrecht, etwa kürzlich in der Zeitschrift „Wirtschaftswoche" über die Auswirkungen einer Gütertrennung bei der Ehescheidung.