Übersicht

Rechtsanwalt Paul Schiffer gründete seine Einzelkanzlei 1981 in München. Heute arbeitet er mit drei weiteren Rechtsanwälten in einer Bürogemeinschaft.

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Handelsrecht
  • Mietrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Paul Schiffer gründete seine Einzelkanzlei 1981 in München. Heute arbeitet er mit drei weiteren Rechtsanwälten in einer Bürogemeinschaft.

Rechtsanwalt Schiffer betreut Privatpersonen und gewerbliche Mandanten in breit gestreuten Rechtsgebieten, der Schwerpunkt liegt jedoch klar auf dem Gebiet Arbeitsrecht. Auch internationale Firmen werden von Rechtsanwalt Schiffer betreut. Einige Firmenmandanten haben bei ihm dauerhafte Beratungsverträge.

Die Büroräume liegen zentral am Maximiliansplatz 17 in München Altstadt-Lehel in der Nähe des Stachus und des Amtsgerichts München. Die Haltestelle „Lenbachplatz" der Tramlinie 19 sowie die Stationen „Odeonsplatz" und „Karlsplatz (Stachus)" der U-Bahnlinien U4 und U5 sind in Fußnähe.

Die Kanzlei ist montags bis freitags durchgehend von 08.30 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten möglich. Rechtsanwalt Schiffer verfügt außerdem über gute Englischkenntnisse.

 

Fachgebiete

Paul Schiffer wurde 1953 in Regensburg geboren. Nach seinem Studium der Rechte und dem anschließenden Rechtsreferendariat in Regensburg arbeitete Herr Schiffer zunächst zehn Jahre in der Personalabteilung eines Automobilunternehmens. Er ist dadurch mit allen Problemen des Personalwesens vertraut und kann diesen Praxiseinblick auf sein arbeitsrechtliches Tätigkeitsfeld übertragen. Darüber hinaus war er zwei Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht von Professor Richardi (Universität Regensburg).

Der Jurist, seit 1981 als Rechtsanwalt zugelassen, ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, das circa achtzig Prozent seiner Fälle ausmacht. Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

In den Gebieten Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Paul Schiffer Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer und Betriebsräte. Seine Tätigkeit umfasst die außergerichtliche Beratung und Interessenwahrnehmung ebenso wie die Vertretung vor allen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im gesamten Bundesgebiet. Dazu gehören die Beratung bei der Begründung, Beendigung (durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag) oder/und Änderung eines Arbeitsverhältnisses einschließlich der Gestaltung der in diesem Zusammenhang zu schließenden Verträge sowie die Vorbereitung von Einzelmaßnahmen unter Beteiligung von Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung. Zudem ist der Jurist Ihr Ansprechpartner für die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis - beispielsweise auf Entgelt (Lohn), Urlaub, Zeugnis - und für die Beratung in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen, schließlich Prozessvertretung in Urteilsverfahren und Beschlussverfahren.

Mit dem Arbeitsrecht thematisch verwandt ist das Handelsvertreterrecht. In diesem Rechtsgebiet geht es häufig um Ausgleichsansprüche und Entschädigungen, wenn ein Vertragsverhältnis endet. Auch in diesem Bereich erhalten Sie von Paul Schiffer fundierten juristischen Rat.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Schiffer sind das Verkehrsunfallrecht und das Mietrecht.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht durch Paul Schiffer erstreckt sich über die Bereiche Zivilrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht. Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein wie der Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, einen durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Bußgeldverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung (Überprüfung des Messverfahrens), Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Paul Schiffer berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Der Jurist unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Als Lehrbeauftragter der Münchener Fachhochschule erteilt er Seminare im Bereich Wirtschaftsprivatrecht.

 

Kontakt

Paul Schiffer

Maximiliansplatz 17
80333 München
Altstadt-Lehel
Deutschland
Telefon: 
+49 89 2421666
Telefax: 
+49 89 296384
Web
www.Kanzlei-Schiffer.de
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