Nicole Frank, Jahrgang 1968, studierte in Mannheim Rechtswissenschaft. Nach Abschluss des Referendariats wurde sie 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und hat anschließend in einer größeren Anwaltskanzlei in Ludwigshafen selbständig im Familienrecht gearbeitet. Sie absolvierte 1998 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht und gründete 2002 ihre eigene Kanzlei in Ludwigshafen.
Nicole Frank, Jahrgang 1968, studierte in Mannheim Rechtswissenschaft. Nach Abschluss des Referendariats wurde sie 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und hat anschließend in einer größeren Anwaltskanzlei in Ludwigshafen selbständig im Familienrecht gearbeitet. Sie absolvierte 1998 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht und gründete 2002 ihre eigene Kanzlei in Ludwigshafen.
Bei Frau Frank in Ludwigshafen finden Sie die individuelle Betreuung einer sehr engagierten Rechtsanwältin, die sich ausschließlich auf den Bereich Ehe- und Familienrecht spezialisiert hat.
Ihr gefallen an dem Beruf der Kontakt zu Menschen und die Möglichkeit, ihnen bei Problemen zu helfen, die gerade im Familienrecht bei Familien mit Kindern nicht nur den finanziellen Bereich berühren.
Bei dieser Rechtsanwältin können Sie davon ausgehen, dass sie die aktuellen Tendenzen kennt und sich auch die Zeit nimmt, sich in schwierige Fällen einzuarbeiten. Eine ihrer Tugenden ist es „zuhören zu können", was gerade in familienrechtlichen Mandaten ein besonders wichtiger Punkt ist. Beim Erstellen von Schriftsätzen kommt häufig zum Tragen, dass die Rechtsanwältin viele Jahre als freie Mitarbeiterin bei der Tageszeitung „Die Rheinpfalz" in Ludwigshafen tätig war.
Sie ist also in der Lage, die Sachverhalte sprachlich so klar darzustellen, dass auch der Mandant versteht, worum es geht.
Die Kanzleiräume liegen in zentraler Lage - Ludwigshafen-Mitte - in unmittelbarer Nähe des Pfalzbau-Theaters.
Das Büro ist gut anzufahren und es bestehen Parkmöglichkeiten direkt vor dem Haus.
Durch verschiedene Straßenbahnhaltestellen in der Nähe ist auch die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln problemlos.
Besprechungstermine können während der Bürozeiten von Montag mit Donnerstag von 8:00 bis 12:00 sowie nachmittags von 13:00 bis 18:00 vereinbart werden, am Freitag ist die Kanzlei nur vormittags besetzt.
Nicole Frank, geb. 1968 in Ludwigshafen, studierte an der Universität Mannheim Rechtswissenschaften. Die praktische Ausbildung im Rahmen des Referendariats absolvierte sie am Amtsgericht Ludwigshafen, Amtsgericht Frankenthal und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Speyer.
Frau Frank ist seit 1995 als Rechtsanwältin zugelassen und hat in dieser Zeit in einer größeren Ludwigshafener Anwaltskanzlei selbständig im Familienrecht gearbeitet.
Frau Frank ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal 3 Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens 10 Stunden an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Damit soll die Aufrechterhaltung des hohen Qualifikationsniveaus gewährleistet werden, die der Rechtssuchende mit dem Begriff des Fachanwaltes verbindet und auch verbinden darf.
Gerade im Familienrecht gab es in den vergangenen Jahren so viele Reformen, dass eine ständige Fortbildung unumgänglich ist, um stets auf dem neusten Stand beraten zu können.
Für nachgewiesene regelmäßige Fortbildung wurde Frau Frank durch die Bundes - Rechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" verliehen.
Für Rechtsanwälte gibt es seit 2007 ein bundeseinheitliches Zertifikat "Qualität durch Fortbildung", das von der Bundesrechtsanwaltschaft für 3 Jahre verliehen wird. Das Zertifikat bescheinigt den Nachweis einer regelmäßigen und umfassenden anwaltlichen Fortbildung.
Frau Frank hat sich bewusst dazu entschlossen, als Einzelanwalt auf dem Gebiet des Familienrechts tätig zu sein. Die ausschließliche Spezialisierung auf ein Rechtsgebiet gewährleistet die fachkompetente Beratung und ermöglicht ihr eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihren Mandanten.
Seit 2002 arbeitet Frau Frank als selbständige Rechtsanwältin ausschließlich im Familienrecht in ihrer eigenen Anwaltskanzlei in Ludwigshafen.
Mitgliedschaften:
Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben.Wenn hier Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Frau Frank, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche und menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten.
Das Ehe- und Familienrecht regelt insbesondere die Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit
Ehescheidung und Trennung sowie Auseinandersetzungen um
Sorgerecht - Umgangsrecht
Eine Scheidung zieht nicht nur die Aufhebung der Ehe und ehelichen Lebensgemeinschaft nach sich, sondern hat auch weitreichende Folgen für die gemeinsamen Kinder. So müssen das Sorgerecht und Umgangsrecht festgelegt werden. Die Regel bildet das gemeinsame Sorgerecht beider Eltern, Vater und Mutter.
Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt (Hier macht in der Regel das Sozialamt Unterhaltsansprüche gegen die erwachsene Kinder pflegebedürftig gewordener Eltern geltend)
Kindschaftsrecht
Vaterschaftsfeststellung/Anfechtung
Zugewinnausgleich
Der eheliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird durch den Zugewinnausgleich aufgelöst, wenn die Ehe geschieden ist. Es kommt auf Anfangsvermögen und Endvermögen an. Doch was gehört dazu?
Hausrat/Wohnung
Was geschieht mit der ehelichen Wohnung? Wem stet der Hausrat zu, wenn es zu einer Trennung und Scheidung kommt?
Versorgungsausgleich
Wird die Ehe geschieden, so werden auch Ansprüche auf gesetzliche Rente sowie betriebliche und private Altersvorsorge ausgeglichen und aufgeteilt. Instrument hierzu ist der Versorgungsausgleich.
Gewaltschutz
Parallel zur Trennung oder zum Scheidungsverfahren müssen oft Zivilrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalttaten und Nachstellung (Gewaltschutzrecht) eingeleitet werden.
Eingetragene Lebenspartnerschaft
Eine Eingetragenen Lebenspartnerschaft ist eine Partnerschaft, die zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen wird. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist damit als neues familienrechtliches Institut neben der Ehe etabliert.
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Unter einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft wird im folgenden Beitrag eine heterosexuelle Partnerschaft mit gemeinsamem Haushalt, aber ohne formale Eheschließung verstanden.
Adoption
Für Kinder, die - aus welchen Gründen auch immer- nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, bedeutet die Adoption ein Leben in einer neuen Familie. Mit einer Adoption sind meist viele Fragen verbunden, wie z.B.:
Welche Hilfen können in Anspruch genommen werden?
Namensrecht
z.B
Welchen Familiennamen erhält das Kind nach der Geburt?
Wie kann der Familiennamen des Kindes nach der Scheidung der Eltern geändert werden?
Beinahe jede zweite Ehe in Deutschland wird z.Zt. geschieden.
Fazit:
Ein Fachanwalt/in für Familienrecht sollte deshalb in allen komplizierten Verfahren die erste Wahl sein.
In ihrer Freizeit beschäftigt sich Frau Frank mit Lesen und Musik hören, sowie mit Theater- und Musical- Besuchen, falls es die Zeit noch zulässt.