Die Kanzlei Friedhofen Rechtsanwälte wurde im Sommer 2002 gegründet. In der Kanzlei sind derzeit drei Rechtsanwälte für die Mandanten tätig. Es beraten und vertreten Sie die Rechtsanwälte Dr. Ralf Friedhofen, Constanze Schuh und Dr. Helge Andresen.
Die Kanzlei Friedhofen Rechtsanwälte wurde im Sommer 2002 gegründet. In der Kanzlei sind derzeit drei Rechtsanwälte für die Mandanten tätig. Es beraten und vertreten Sie die Rechtsanwälte Dr. Ralf Friedhofen, Constanze Schuh und Dr. Helge Andresen.
Die modernen und stilvoll eingerichteten Büroräume liegen in repräsentativer Lage im sechsten Obergeschoß des Hauses Kaiser-Wilhelm-Ring 22 in der Kölner Innenstadt, direkt über dem Einrichtungshaus „Pesch Wohnen". Ein Aufzug ist selbstverständlich vorhanden. Ausreichende Parkplätze befinden sich in der direkt unter dem Kaiser-Wilhelm-Ring gelegenen Parkgarage (Ausgang „Teichbrücke"), in die Sie sowohl vom Friesenplatz als auch vom Hansaring aus kommend einfahren können. Ferner erreichen Sie die Kanzleiräume mit den öffentlichen Verkehrsmitteln der Linien 12 und 15 (Haltestelle Christophstraße/Mediapark).
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr vereinbart das Sekretariat gern Besprechungstermine. Auch Besprechungen in den Räumlichkeiten der Mandanten sind, nach Vereinbarung, jederzeit möglich.
Die Kanzlei ist mit modernster EDV ausgestattet und verfügt über Internetanschlüsse sowie einen Internetauftritt (www.friedhofen.com).
Herr Dr. Friedhofen spricht Italienisch und Englisch. Aufgrund dieser Sprachkenntnisse steht er auch ausländischen, insbesondere italienischen Unternehmen zur Seite, die hier in Deutschland gewerblich tätig werden wollen oder bereits tätig sind.
Dr. Ralf Friedhofen wurde 1968 in Köln geboren. Nach dem Abitur am Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium in Bonn studierte er zunächst an der Universität Bielefeld, dann an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelm-Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Der Ersten Juristischen Staatsprüfung folgte die Referendarszeit am Landgericht Köln, in deren Rahmen Herr Dr. Friedhofen eine viermonatige Tätigkeit in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei in Rom/Italien absolvierte. Der Jurist ist seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Im November 1997 promovierte er an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelm-Universität zum Thema „Einstweilige Verfügungen gegen Gesellschafterbeschlüsse" zum Doktor der Rechte.
Rechtsanwalt Dr. Friedhofen eröffnete 1999 seine eigene Kanzlei. Seit 2002 besteht die Kanzlei gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Liesner am Kaiser-Wilhelm-Ring, der im Frühjahr 2005 Frau Rechtsanwältin Constanze Schuh und im Sommer 2009 Herr Rechtsanwalt Dr. Andresen beitraten.
Dr. Ralf Friedhofen ist überwiegend wirtschaftsrechtlich, also in den Bereichen Arbeitsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie im Recht der neuen Medien tätig. Im Herbst 1999 verlieh die Rechtsanwaltskammer Köln Herrn Dr. Friedhofen die Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht".
Die Bezeichnung „Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.
Im Arbeitsrecht richtet sich das Leistungsangebot von Dr. Ralf Friedhofen insbesondere an mittelständische Unternehmen, aber auch an Arbeitnehmer und Betriebsräte privatrechtlich organisierter Arbeitgeber. Sein anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Der Jurist ist aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Primär hat seine Beratung und Vertretung jedoch den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistungen oder Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Zeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Sie Dr. Ralf Friedhofen bundesweit vor den Arbeitsgerichten und den Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Handels- und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Wesentliche Normen des Handelsrechts findet man im Handelsgesetzbuch (HGB). Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen mit Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Rechtsanwalt Dr. Friedhofen berät und betreut Sie auf allen handels- und gesellschaftsrechtlichen Gebieten. Dabei gestaltet, entwirft und überprüft er insbesondere Handelsvertretervertrag, Vertriebsvertrag, Liefervertrag und Franchise-Vertrag - jeweils auf nationaler als auch internationaler Ebene. Im Übrigen berät und vertritt er Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen über Streitigkeiten aus solchen Vertragsverhältnissen.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Des Weiteren plant und setzt Dr. Ralf Friedhofen Ihre Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die von Herrn Dr. Friedhofen ein systematisches Vorgehen erfordert.