Rechtsanwältin und Notarin Maria Gerlach-Pieroth gründete bereits 1987 ihre eigene Kanzlei in Fürth im Odenwald. Mittlerweile arbeitet sie mit Rechtsanwältin Petra Schäfer gemeinsam in der Kanzlei.
Rechtsanwältin und Notarin Maria Gerlach-Pieroth gründete bereits 1987 ihre eigene Kanzlei in Fürth im Odenwald. Mittlerweile arbeitet sie mit Rechtsanwältin Petra Schäfer gemeinsam in der Kanzlei.
Die Anwaltskanzlei hat sich auf das Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht spezialisiert. Ungeachtet dessen liegt ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Gerlach-Pieroth als Notarin. Die Rechtsgebiete der Kollegin Schäfer sind das Verkehrsrecht, Mietrecht sowie das Arbeitsrecht. Ihr fester und seit vielen Jahren bestehender Mandantenstamm umfasst sowohl kleine und mittelständische Unternehmen als auch Privatleute.
Beratungstermine, auch sehr kurzfristige, können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr mit dem Sekretariat oder Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth vereinbart werden. Termine außerhalb dieser Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten sind nach Vereinbarung jederzeit möglich. Sollte die Juristin einmal nicht gleich persönlich erreichbar sein, erhalten Sie in der Regel noch am selben Tag einen Rückruf.
Aufgrund ihrer Lage umfasst das Einzugsgebiet der Kanzlei die Orte Birkenau, Mörlenbach, Rimbach, Lörzenbach, Fahrenbach, Lindenfels, Lautertal, Grasellenbach, Michelstadt, Heppenheim und Bensheim sowie Lorsch. Die Kanzlei ist aber auch länderübergreifend, insbesondere in Weinheim, Mannheim, Ludwigshafen etc. tätig.
Kostenfreie Parkmöglichkeiten finden Sie direkt vor der Kanzlei.
Maria Gerlach-Pieroth ist seit Januar 1987 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 1996 ist sie ebenfalls als Notarin zugelassen. Im selben Jahr erfolgte die Zulassung als Fachanwältin für Sozialrecht, 1997 auch als Fachanwältin für Familienrecht.
Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Frau Gerlach-Pieroth verfügt über mehrere Zusatzausbildungen, darunter die Ausbildung zur Mediatorin am Institut für Mediation in Heidelberg und über eine weitere in speziellen Gesprächstechniken, welche insbesondere bei Konfliktfällen in sämtlichen Rechtsgebieten von Vorteil sind.
Bei rechtlichen Schwierigkeiten ist oftmals nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Frau Gerlach-Pieroth, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Mandanten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.
Ist Frau Gerlach-Pieroth als Mediatorin tätig, wirkt sie beiden Parteien ausgesprochen ausgleichend gegenüber. Ist sie jedoch als Rechtsanwältin tätig, vertritt sie ihre Mandanten und deren Bedürfnisse mit Leib und Seele. Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit kann sie auf einen großen Erfahrungsschatz zurückgreifen, sodass sie für jedes Rechtsproblem die bestmögliche Lösung findet, die sie dann auch hartnäckig und mit der geforderten Durchsetzungskraft verwirklicht.
Die Volljuristin absolviert zudem in regelmäßigen Abständen Fortbildungen und Seminare auf ihren Rechtsgebieten, um bei der Bearbeitung ihrer Mandate stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen berücksichtigen zu können.
Neben ihrer Tätigkeit im Familienrecht, Sozialrecht, Notarangelegenheiten und Erbrecht ist Rechtsanwältin Maria Gerlach-Pieroth im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Familienrecht
Frau Gerlach-Pieroth übernimmt Ihr Mandat bei einer Scheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen. Nach einer Trennung sind Streitigkeiten über Unterhalt fast unvermeidbar. Die Rechtsanwältin wird Sie über Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt aufklären und bei Bedarf Ihren Unterhaltsanspruch gerichtlich durchsetzen. Zudem klärt sie Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich) und die Vermögensauseinandersetzung um Hausrat, Ehewohnung und Konten. Wenn Kinder von einer Trennung betroffen sind, achtet die Juristin darauf, Problemlösungen über Sorgerecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und Aufenthaltsbestimmungsrecht stets zum Wohle der Kinder und des Familienfriedens zu erreichen.
Auch in Fragen rund um das Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Beziehungen finden Sie in Rechtsanwältin Maria Gerlach-Pieroth eine kompetente Ansprechpartnerin.
Sozialrecht
Fachanwältin Gerlach-Pieroth berät und vertritt Sie darüber hinaus kompetent im Sozialrecht. Dieses hat die Aufgabe, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen, unterliegt aber gleichzeitig aufgrund häufiger Gesetzesänderungen dem ständigen Wandel. Die engagierte Juristin begleitet die Mandanten durch die verschiedenen Verfahrensabläufe, angefangen bei der Antragstellung bis hin zum Klageverfahren vor den Sozialgerichten und Verwaltungsgerichten.
Das Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht umfassen unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, das Recht auf soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie die Anerkennung einer Berufskrankheit. Häufig sind schwierige sozialrechtliche Fragen für Mandanten zu klären, welche sich befassen mit Erwerbsfähigkeit, partieller und voller Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Unfallrente, privater Unfallversicherung, Leistungen nach dem SGB II wie Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialgeld nach SGB XII, Pflegegeld, Pflegeheimkosten und Hilfe zur Pflege.
Des Weiteren gehört zum Tätigkeitsbereich der engagierten Volljuristin das Schwerbehindertenrecht. Im Zentrum stehen hier insbesondere die Feststellung der Schwerbehinderten-Eigenschaft sowie die Anrechnung vom (möglichen) Nachteilsausgleich wie zum Beispiel beim Kündigungsschutz, beim Zusatzurlaub, beim steuerfreien Pauschalbetrag, bei der Kfz-Steuer oder der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente. Die Tätigkeit erstreckt sich auch auf die Vertretung von Leistungsträgern, etwa bei der Geltendmachung von Erstattungsanspruch und Ersatzanspruch.
Erbrecht
Im Erbrecht ist Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth bei der Abfassung von Testament und Erbvertrag behilflich und plant Ihre Unternehmensnachfolge. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Beratung und Interessenswahrnehmung bei der Geltendmachung von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins. Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen des Erblassers übereinstimmt, lohnt es sich, schon vor einem Erbfall die Erbfolge mit Frau Gerlach-Pieroth zu klären. Sie leistet professionelle Beratung zum Entwurf von Testamenten und Gestaltungsberatung zur Minimierung der steuerlichen Folgen letztwilliger Verfügungen.
Zu ihren Themengebieten gehören die Übernahme einer Testamentsvollstreckung, die Abstimmung eines Gesellschaftsvertrags mit vorhandenen Testamenten zur Sicherung der Unternehmenskontinuität, die Vermögensübertragung unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, Erbvertrag, Stiftung, Vermächtnis. Ebenso beleuchtet sie alle erbrechtlichen Fragen auch unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftssteuer. Nach einem Erbfall informiert sie ihre Mandanten unter anderem zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht.
Sie leistet professionelle Beratung zum Entwurf von Testamenten und Gestaltungsberatung. Ein Schwerpunkt ist auch das Erstellen und Abfassen von sogenannten Behindertentestamenten.
Notarsachen
Im Notarbereich liegt die Haupttätigkeit auf der Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und der Beglaubigung von Unterschriften. In sämtlichen notariellen Leistungen wie beispielsweise Beurkundung von Grundstückskaufvertrag, Wohnungskaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag, Testament, Erbvertrag, Ehevertrag und GmbH-Gründung bietet Ihnen Frau Gerlach-Pieroth eine umfassende und qualifizierte Beratung an. Die Notarin ist vorwiegend tätig im Eherecht und Familienrecht (Scheidungsvertrag, Partnervertrag, Adoption) sowie im Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlassverteilung). Eine Spezialisierung der Notarin liegt vor im Bereich der Fertigung von Vollmachten, speziell General-, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Vertragsrecht
Rechtsanwältin Gerlach-Pieroth hat sich darüber hinaus auf das Allgemeine Zivilrecht, insbesondere das Vertragsrecht spezialisiert und verfügt hier über große Erfahrung. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Schuldrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Das Vertragsrecht umfasst in erster Linie den Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, den Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag sowie die Vorrechtsvereinbarung. Die individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Frau Gerlach-Pieroth machen sie zu einer unverzichtbaren Partnerin im Vertragsrecht.
Mediation
Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse können durch geschickte und intensive außergerichtliche Verhandlung vermieden werden. Die gerichtliche Konfrontation sollte gerade bei familiären Konflikten nur das letzte Mittel in der Konfliktbewältigung sein.
Die von Frau Gerlach-Pieroth beherrschte Kommunikationstechnik der Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, in welchem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, überparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung und Konfliktlösung erarbeiten.
Es geht darum, tragfähige, individuelle Lösungen für die Zukunft zu finden und die Ergebnisse einer rechtsverbindlichen Vereinbarung zuzuführen. Der Mediator hilft den Beteiligten, sich auf die regelungsbedürftigen Fragen zu konzentrieren, und ordnet, wenn Beziehungs- und Sachfragen durcheinandergeraten. Dabei können Sie auf das gute Gespür für Menschen und Situationen, die langjährige Erfahrung sowie die fachliche Kompetenz von Rechtsanwältin Maria Gerlach-Pieroth vertrauen.