Pascal Croset

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Hindi
Übersicht

Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht - Denn nur Spezialisierung garantiert Qualität!

Fachanwaltschaften:

  • Fachanwalt Arbeitsrecht

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Vertragsrecht
2646 Zugriffe seit dem 30.12.2009
Kurzprofil

Arbeitsrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsrecht - Denn nur Spezialisierung garantiert Qualität!

Prägendes Merkmal der Kanzlei ist die Fokussierung auf das Recht der Arbeitsverhältnisse, sowie die verwandten Gebiete des Sozialrechts. Fachliche Kompetenz und Serviceleistung sind wesentlicher Bestandteil der Arbeit, sowohl bei Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset als auch beim Büropersonal. Daher wird für kontinuierliche Fortbildung gesorgt. Damit gewährleistet Ihnen die Kanzlei Croset eine qualifizierte und verlässliche Beratung in allen arbeitsrechtlichen Belangen.

Die Kanzlei Croset übernimmt selbst ausschließlich arbeitsrechtliche Mandate. Bei Bedarf wird auch auf ständige Kooperationen mit fachlich spezialisierten Kanzleien - insbesondere im Sozialrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht - zurückgegriffen.

Herr Croset zeichnet sich besonders dadurch aus, dass er selbst bei extremem Zeitdruck sehr schnell und genau arbeitet. Spätestens nach drei Tagen liegen erste konkrete Ergebnisse und Handlungsvorschläge vor - bei Bedarf auch schneller. 

Termine können mit dem Sekretariat oder mit Herrn Croset selbst vereinbart werden, bei Bedarf erhalten Sie einen Termin noch am selben Tag (Vorsicht: Im Arbeitsrecht gelten kurze Fristen!) ! Die Bürozeiten sind montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr. Falls notwendig nimmt Rechtsanwalt Croset natürlich auch Beratungstermine außer Haus wahr.

Die Büroräume finden Sie zentral in Berlin-Charlottenburg, nur unweit von der Messe und dem Internationalen Congress Centrum (ICC) sowie vom Lietzensee entfernt. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr gut. In wenigen Metern Entfernung ist die S-Bahn-Haltestelle "Messe Nord/ICC", wenn Sie mit dem Bus kommen, nehmen Sie die Linie M34, X34, M 49, X 49 oder 139 bis „Messe Nord/ICC". Die U-Bahn-Station Kaiserdamm (U2) ist ca. 5 - 7 Minuten zu Fuß entfernt.

Autofahrer finden in der Nähe kostenfreie Parkplätze.

Da Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset deutschlandweit tätig ist, können sie ihn allerdings auch ohne persönlichen Besuch per Telefon, Email bzw. Telefax mandatieren. In der Regel ist vorher ein kurzes Telefongespräch sinnvoll.

Die Büroräume sind nicht barrierefrei gebaut, jedoch können Sie mit Rechtsanwalt Croset telefonisch Kontakt aufnehmen. Nach Rücksprache führt er auch gerne Hausbesuche durch.

Fachgebiete

Pascal Croset wurde 1976 in Berlin geboren. Sein Studium absolvierte er an der Freien Universität in Berlin. Bereits ab dem dritten Semester spezialisierte sich Herr Croset voll auf das Arbeitsrecht, das später sein Wahlfach wurde. Zum Ende des  Studiums gründete er das Schulungsunternehmen „AREP - Repetitorium für Arbeitsrecht", welches in komprimierten Wiederholungskursen ca. 1.100 Studenten auf die Examensprüfung im  Wahlfach Arbeitsrecht vorbereitete.

2003 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2007 ist er Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Grundsatz lautet: "Nur Spezialisierung garantiert Qualität." Aus diesem Grund hat er sich auf ein einzelnes Arbeitsgebiet spezialisiert und bildet sich jeden Monat mehrere Stunden durch Fortbildungen und das Studium einschlägiger Literatur weiter.

Seine Mandanten kann er nicht nur auf Deutsch vertreten. Seine zweite Muttersprache ist Französisch, und auch Englisch spricht er fließend. Auch eine Vertretung in Hindi, der Amtssprache in Indien, ist in Kooperation mit seiner Ehefrau Dr. Reeti Gadekar problemlos möglich.

Herr Croset legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichem Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich gern für die Belange seiner Mandanten ein. In jeden Rechtsfall arbeitet er sich zuverlässig und kompetent ein, um bestmöglich für Sie tätig zu werden. 

Rechtsanwalt Pascal Croset vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, worin er Fachanwalt ist. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht liegen die Tätigkeitsschwerpunkte von Pascal Croset im Kündigungsrecht (z. B. Beratung vor und beim Abschluss von einem Aufhebungsvertrag oder einem Abwicklungsvertrag, Prozessvertretung bei der Kündigungsschutzklage, Erstellung einer Kündigung), Arbeitsvertragsrecht (insbesondere Gestaltung Dienstvertrag für Geschäftsführer und leitende Angestellte) und Betriebsverfassungsrecht (insbesondere Gestaltung einer Betriebsvereinbarung, Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan). Zu seinen Mandanten zählen kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern. Diese Unternehmen ziehen Herrn Croset bei auftretenden arbeitsrechtlichen Problemen bereits frühzeitig hinzu, um gerichtliche Auseinandersetzungen weitestgehend zu vermeiden. Jeder Arbeitgeber ist gut beraten, Kündigungen mit anwaltlicher Hilfe vorzubereiten. Fehler bei der Betriebsratsanhörung oder Sozialauswahl lassen sich im arbeitsgerichtlichen Prozess in der Regel nicht mehr korrigieren.

Rechtsanwalt Croset übernimmt die Prozessvertretung von Unternehmen und Arbeitnehmern an allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und beim Bundesarbeitsgericht sowie die Prozessvertretung von Vorständen und Geschäftsführern bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Seine Aufgabe als Rechtsanwalt sieht er in der umfassenden Beratung seiner Mandanten. Bei Unternehmen berät er bei aktuell anstehenden arbeitsrechtlichen Themen wie beispielsweise Teilbetriebsschließung, Betriebsschließung, Betriebsübergang, Teilbetriebsübergang, Outsourcing, Verlagerungen oder Probleme mit dem Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat. Aufgrund seines Verhandlungsgeschicks wird Herr Croset auch bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft im kollektiven Arbeitsrecht hinzugezogen. Speziell bei einer Sozialplanverhandlung und einem Einigungsstellenverfahren wird regelmäßig auf die Erfahrungen von Fachanwalt Croset als Beisitzer einer Einigungsstelle zurückgegriffen.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung von Geschäftsführern, Führungskräften und Angestellten aller Einkommensklassen. Hier ist sein Sachverstand insbesondere bei einer Ausscheidensvereinbarung gefragt. Rechtsanwalt Pascal Croset wird hier meist konsultiert, um die Vereinbarungen zu gestalten und die Verhandlungen mit den Arbeitgebern zu führen. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Herrn Croset damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag  aufzusetzen oder zu überprüfen. Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Pascal Croset die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Da im Arbeitsrecht sehr kurze Fristen vorherrschen, sollten Sie möglichst zügig anwaltlichen Rat einholen, um nicht etwaige Ansprüche zu verlieren.

Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Croset bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit, Überstunden, Mobbing, Sonderkündigungsschutz für ein Betriebsratsmitglied oder wegen Schwangerschaft, Änderungen von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben) oder Änderungskündigungen,. Herr Croset steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Fachanwalt für Arbeitsrecht Pascal Croset setzt seine arbeitsrechtliche Kompetenz weiterhin bei Forderungen aus Gratifikationen wie etwa Weihnachtsgeld und Provisionen ein, sowie insbesondere bei der Ermittlung eventuell bestehender Tarifverträge, betrieblicher Übungen, Gesamtzusagen und Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus berät und vertritt er zu Ansprüchen aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, d. h. wenn ein befristeter Arbeitsvertrag oder Teilzeitarbeitsvertrag vorliegt. 

Durch die neuere Gesetzgebung (Hartz I bis Hartz IV) haben sich insbesondere auf dem Gebiet des Sozialrechts für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Anzahl von Pflichten und damit möglichen Fehlern ergeben, die eine kompetente Beratung auf diesem Gebiet nahezu unumgänglich machen, um schwerwiegende wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden. 

Regelmäßig ist die Rechtsanwaltskanzlei auch mit der Gestaltung oder Prüfung von arbeitsrechtlichen Wettbewerbsvereinbarungen und Konkurrenzschutzklauseln befasst 

Auch bei Fragen hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Rechtsanwalt P. Croset Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Seine Beratung umfasst selbstverständlich auch Probleme, mit denen die "Generation Praktikum" - insbesondere keine oder schlechte Bezahlung - zu kämpfen hat.

Rechtsanwalt Pascal Croset vertritt seine Mandanten im Arbeitsrecht, worin er Fachanwalt ist. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Nur der Fachanwalt behält letztlich in angemessener Form den Überblick über äußerst rege Tätigkeit des Gesetzgebers!

Rechtsanwalt Pascal Croset wird häufig aufgrund von Weiterempfehlungen tätig, die Mandanten aussprechen, welche er soeben erfolgreich vertreten hat.  In diesem Zusammenhang kommt es regelmäßig zu Verwechslungen der Schreibweise seines Namens, insbesondere die Schreibweisen Crosett, Corset, Crozet kommen häufig vor. Weitere Details über den spezialisierten Arbeitsrechtler finden Sie unter https://www.xing.com/profile/Pascal_Croset.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Pascal Croset bietet regelmäßig Seminare und Schulungen für Unternehmen an, insbesondere zum Thema "Schwierige Mitarbeiter und Low Performer".

Er ist zudem Autor des Buches "Fälle zum Arbeitsrecht. Individualarbeitsrecht" (ISBN-10: 3866510519). Regelmäßig veröffentlicht er außerdem Artikel in Fachzeitschriften (z. B. Info A).

Publikationen
Veröffentlichte Fachbeiträge
Kontakt

Pascal Croset

Neue Kantstraße 20
14057 Berlin
Charlottenburg / Wilmersdorf
Deutschland
Telefon: 
+49 30 31568110
Telefax: 
+49 30 31568112
Web
www.ra-croset.de
Kontakt aufnehmen
Services