Rechtsanwalt Nils Ahrens gründete 1997 seine eigene Kanzlei in Rathenow/Brandenburg. Diese berät und vertritt überwiegend Privatleute und kleine mittelständische Unternehmen im allgemeinen Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Inkasso und öffentlichen Recht. Immer wieder ergibt sich in komplexen Fällen auch das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten. Bei übergreifenden Fragen besteht eine enge Kooperation mit Rechtsanwälten aus Rathenow, Potsdam und Berlin. In Fragen zum Steuerrecht arbeitet die Kanzlei Ahrens zudem mit einem Steuerberater aus Rathenow zusammen.
Rechtsanwalt Nils Ahrens gründete 1997 seine eigene Kanzlei in Rathenow/Brandenburg. Diese berät und vertritt überwiegend Privatleute und kleine mittelständische Unternehmen im allgemeinen Zivilrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Inkasso und öffentlichen Recht. Immer wieder ergibt sich in komplexen Fällen auch das Erfordernis der Zusammenarbeit mit Spezialisten aus anderen Fachgebieten. Bei übergreifenden Fragen besteht eine enge Kooperation mit Rechtsanwälten aus Rathenow, Potsdam und Berlin. In Fragen zum Steuerrecht arbeitet die Kanzlei Ahrens zudem mit einem Steuerberater aus Rathenow zusammen.
Die Kanzleiräume sind in der Berliner Straße 11, im bekannten Märkischen Haus in Rathenow, neben der Stadtverwaltung. Vom Hauptbahnhof Rathenows sind es circa zehn Minuten Fußweg zur Kanzlei. Der Rathenower Bahnhof ist zudem vom Berliner Bahnhof Zoo in circa 50 Minuten erreichbar. Im Hof der Kanzlei sind ausreichen Parkmöglichkeiten vorhanden.
Beratungstermine sind ausschließlich nach telefonischer Vereinbarung möglich und können bei Bedarf und nach Absprache auch am Wochenende und vor Ort beim Mandanten stattfinden. Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (n.h.ahrens@t-online.de).
Nils Ahrens wurde 1967 in Niedersachsen geboren. Nach dem Wehrdienst studierte er von 1988 bis 1992 an der Universität Passau Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk München. Als zugelassener Rechtsanwalt gründete er 1997 seine eigene Kanzlei in Rathenow.
Rechtsanwalt Ahrens ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV). Außerberuflich ist er Dozent im Rechtswesen an der Volkshochschule des Landkreises Havelland. Darüber hinaus berät er Verbraucher über die Verbraucherzentrale Brandenburg und Rathenow.
Rechtsanwalt Nils Ahrens bearbeitet schwerpunktmäßig das allgemeine Zivilrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht und Verwaltungsrecht.
Herr Ahrens hat sich insbesondere auf allgemeines Zivilrecht inklusive Verbraucherrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Nils Ahrens bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.
Auch das allgemeine Vertragsrecht als Unterfall des allgemeinen Zivilrechts bildet einen Schwerpunkt des Juristen. Gute Verträge sind jederzeit systematisch aufgebaut, logisch gegliedert, enthalten klare und vollständige Vereinbarungen. Ein guter Vertrag ist sozusagen das "Grundgesetz" Ihrer Zusammenarbeit mit Ihrem Kooperationspartner oder Ihren Kunden. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Die Verträge, die Rechtsanwalt Nils Ahrens für Sie prüft oder entwickelt, sind Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag und Kaufvertrag, Erbvertrag, Ehevertrag und Arbeitsvertrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu erstellen, gehört genauso zu seinem Arbeitsbereich.
Darüber hinaus steht der Jurist Ihnen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Falls Ihr Kunde nicht zahlt, wird immer Ihre eigene Liquidität beansprucht. Rechtsanwalt Ahrens setzt Ihre Forderung durch und macht sie gegebenenfalls gerichtlich geltend. Im Zweifel muss auch vollstreckt werden. Das alles bedarf vorab eingehender Prüfung. Sonst droht neben dem Ausfall der Forderung der Anfall weiterer Kosten. Rechtsanwalt Nils Ahrens steht Ihnen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Weiter wird Rechtsanwalt Ahrens auch im Verkehrsrecht für Sie tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und - insbesondere bei Personenschaden - Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.
Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Ahrens als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer.
In familienrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet Rechtsanwalt Nils Ahrens regelmäßig Themen wie Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Hausratsteilung, Zuweisung der Ehewohnung, Regelung des Umgangs und der elterlichen Sorge, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft und die Vereinbarung von Güterständen), Versorgungsausgleich, Ehescheidung, Recht des nichtehelichen Kindes und der nichtehelichen Mutter, Rechte der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und Recht der Lebenspartnerschaft, Anfertigung und Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Fälle nach dem Gewaltschutzgesetz.
Ein wesentlicher Teil ist aber auch das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herr Ahrens ist zudem das Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht (öffentliches Recht). Er berät in allen relevanten prozessualen Angelegenheiten, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten, den Baulandkammern sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld. Es umfasst unter anderem Polizeirecht und Ordnungsrecht, öffentliches Baurecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Schulrecht, Beamtenrecht.
Jeder Bürger wird mehrmals im Jahr mit dem Verwaltungsrecht konfrontiert, meist in der Form von behördlichen Bescheiden - sei es ein Abwasser-Kostenbescheid, ein Einberufungsbescheid oder eine ordnungsbehördliche Maßnahme. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob und wie man einen solchen belastenden Verwaltungsakt anfechten kann. Nicht weniger häufig begehrt der Bürger von der Verwaltung den Erlass eines Bescheides, zumeist eine Genehmigung (zum Beispiel Baugenehmigung) oder eine soziale Leistung. Lehnt die Verwaltung ab, möchte der rechtsuchende Bürger wissen, ob er die Verwaltung durch rechtliche Mittel zum Erlass des Bescheides zwingen kann. In allen Fällen stellt das Gesetz dem Bürger zahlreiche Rechtsbehelfe zur Seite, mit denen er seine Ansprüche gegenüber dem Staat durchsetzen kann. Rechtsanwalt Nils Ahrens ist Ihnen hierbei gern behilflich.