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Christian Gerlach

Christian Gerlach

Sprachkenntnisse

  • Deutsch
  • Englisch
Übersicht

Christian Gerlach, Jahrgang 1966, studierte an der Freien Universität sowie an der Humboldt-Universität in Berlin Rechtswissenschaften. 1997 erlangte er die Zulassung als Rechtsanwalt.

Fachanwaltschaften:
  • Fachanwalt Verkehrsrecht
Christian Gerlach berät zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verwaltungsrecht
Fachgebiete

Christian Gerlach, Jahrgang 1966, studierte an der Freien Universität sowie an der Humboldt-Universität in Berlin Rechtswissenschaften. 1997 erlangte er die Zulassung als Rechtsanwalt.

Er ist angehender Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Verkehrsrecht:

Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwalt Christian Gerlach die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Er macht für Sie Schadensersatz (auch: Schadenersatz) oder bei einem Personenschaden (HWS, Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld als Kapital- oder Rentenersatz, Heilungskosten, Mehrbedarf und gegebenenfalls entgangenen Unterhalt geltend. Er nimmt Ihnen die lästige, zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird er als Ihr Interessenvertreter Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt Herr Gerlach, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist der Volljurist bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden, Gutachterkosten.

Im Verkehrsstrafrecht steht Christian Gerlach zur Verfügung bei einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einer Anklage oder einem Strafbefehl einhergeht. Er wird tätig bei Unfallflucht oder Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr. Auch bei Tatbeständen wie Fahren ohne Fahrerlaubnis und bei Alkohol und Drogen am Steuer wird der engagierte Rechtsanwalt die drohenden Konsequenzen auf ein erträgliches Maß reduzieren.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Volljurist mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Trunkenheitsfahrt bei 0,3 oder mehr Promille Blutalkoholkonzentration.

Im Zusammenhang mit einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit regelt er im Führerscheinrecht die Auseinandersetzung mit der Behörde um Fahrverbot, Auflage, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Probezeit, Führerschein auf Probe, Führerscheinentzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Dem Verkehrsrecht obliegt auch die Bearbeitung von Mandaten im Kfz-Kaufrecht. Wenn Sie einen Gebrauchtwagenkauf oder einen Neuwagenkauf getätigt haben, kann es mit der anderen Vertragspartei zu Streitigkeiten kommen über Gewährleistungsrecht, Mangel des Kraftfahrzeugs, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Anfechtung, Garantie. Rechtsanwalt Gerlach wird Ihnen die rechtliche Situation darlegen und Sie bei der juristischen Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Interessen beraten.

Strafrecht

Herr Gerlach ist außerdem im Strafrecht tätig. Von kleinen "Kavaliersdelikten" bis hin zu schweren Straftaten ist er in sämtlichen Bereichen der Strafverteidigung erfahren: Ob Straßenverkehrsdelikt, Diebstahl, Brandstiftung, Körperverletzung oder Mord und Totschlag - Rechtsanwalt Gerlach berät und verteidigt engagiert und erfolgsorientiert.

Trotz vielfältiger Möglichkeiten - wie zum Beispiel der bei der Festnahme durch die Polizei zu gestattenden Sichtung von Verteidigerlisten, Telefon- und Branchenverzeichnissen oder Zu-Rate-Ziehen eines Anwaltsnotdienstes - machen die meisten Beschuldigten (nicht zuletzt mangels der zugestandenen Möglichkeit) nur unzureichend von ihrem Anwaltskonsultationsrecht Gebrauch. Doch gerade in strafrechtlichen Angelegenheiten ist das frühzeitige Aufsuchen eines Rechtsanwalts unerlässlich, um das Verfahren in angemessenes Fahrwasser zu lenken. Bei geringer Schuld bietet sich unter Umständen sogar die Möglichkeit, die Anklagebehörde von der Aussichtslosigkeit einer Anklage zu überzeugen. So kann ein Strafverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt und ein Prozess eventuell verhindert werden. 

Lässt sich ein Prozess nicht vermeiden, schöpft Rechtsanwalt Gerlach qualifiziert und engagiert alle Möglichkeiten des Strafprozessrechts aus (Beweisantrag, Beschwerde, Verfahrensrüge). Hierbei ist sein Leitgedanke stets: Im Zweifel für den Angeklagten.

Langjährige Erfahrung, Geistesgegenwart und eine hervorragende Auffassungsgabe zeichnen Rechtsanwalt Gerlach gleichermaßen aus, sowie umfassende Rechtskenntnisse und deren präzise Anwendung. Die Wahrung der Grundrechte, auch und insbesondere die eines Strafgefangenen, ist für Herrn Gerlach ein kompromissloser Grundsatz.

Zivilrecht

Eine weitere Stärke ist das allgemeine Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Rechtsanwalt Christian Gerlach entwirft und prüft für Sie ebenso Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), wie er Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen hilft oder Sie gegen unberechtigte Ansprüche verteidigt.

Kontakt

Gerlach | Dr. Wegner | Kempa

Stromstraße 4
10555 Berlin
Moabit
Deutschland
Telefon: 
+49 30 49766515
Telefax: 
+49 30 49766516
Web
www.rachristiangerlach.de
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