Rechtsanwalt Markus Koch studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Frankfurt am Main. Im Anschluss daran absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt und in einer amerikanischen Großkanzlei. Als zugelassener Rechtsanwalt war er ab 2000 zunächst in einer mittelständischen Kanzlei tätig bevor er 2002 zu Irschlinger, Raff, Pöschke wechselte, diese wurde 2007 in die Kanzlei anchor Rechtsanwälte umgewandelt.
Rechtsanwalt Markus Koch studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Mannheim und Frankfurt am Main. Im Anschluss daran absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Darmstadt und in einer amerikanischen Großkanzlei. Als zugelassener Rechtsanwalt war er ab 2000 zunächst in einer mittelständischen Kanzlei tätig bevor er 2002 zu Irschlinger, Raff, Pöschke wechselte, diese wurde 2007 in die Kanzlei anchor Rechtsanwälte umgewandelt.
Rechtsanwalt Koch spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Seit 2007 ist Rechtsanwalt Koch auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Des Weiteren übt er an der Fernhochschule SRH Riedlingen eine Dozententätigkeit aus.
Rechtsanwalt Koch berät und vertritt Sie überwiegend im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Versicherungsrecht und Strafrecht
Einen Tätigkeitsschwerpunkt stellt das Arbeitsrecht dar. Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Rechtsanwalt Koch berät und vertritt in sämtlichen Bereichen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Die beratende Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auch auf die Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen. Die Beratung und Vertretung bei Ausspruch einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung sowie im folgenden Kündigungsschutzprozess stellt einen weiteren Schwerpunkt dar. Hierzu zählt auch die Beratung bei Interessenausgleich und Sozialplan und über die Möglichkeiten einer Abfindung. Durch einschlägige Erfahrung und Tätigkeit sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite ist Rechtsanwalt Koch mit der Lösung betrieblicher Konflikte aus allen Bereichen vertraut. Rechtsanwalt Koch steht Ihnen mit seinem Fachwissen insbesondere bei allen Formen der Kündigung (verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt) und Fragestellungen über Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Mutterschutz, Elternzeit, Urlaubsanspruch, Krankheit (Arbeitsunfähigkeit), Weiterbeschäftigung, Lohnanspruch, Entgeltfortzahlung, Überstunden, Arbeitszeugnis, Dienstwagen, Kurzarbeit, Betriebsübergang und Betriebsvereinbarung zur Seite.Seit 2007 führt Rechtsanwalt Koch als Zusatzqualifikation den Titel "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachgewiesen sind.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das gesamte Verkehrsrecht. Wenn Sie einen Verkehrsunfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Rechtsanwalt Koch vertritt seine Mandanten bei der Schadensregulierung von Verkehrsunfällen. Seine Tätigkeit umfasst hierbei schwerpunktmäßig neben der außergerichtlichen Korrespondenz mit der Versicherung auch die Vertretung im Schadensersatzprozess. Insbesondere Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, Gutachterkosten sowie bei Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden sind gegenüber dem Versicherer durchzusetzen.
In verkehrsrechtlichen Strafverfahren sowie in Bußgeldverfahren steht Rechtsanwalt Koch Ihnen als Verteidiger zur Seite, insbesondere auch zur Abwendung von Punkten im Verkehrszentralregister (Flensburg), eines drohenden Fahrverbots oder der Entziehung einer Fahrerlaubnis. Wird dem Mandanten die Begehung solcher Delikte wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Körperverletzung oder Trunkenheit im Verkehr (Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen) vorgeworfen, ist eine anwaltliche Vertretung unerlässlich.
Darüber hinaus tritt Rechtsanwalt Koch auch in sämtlichen anderen Gebieten des Strafrechts für Mandaten als Verteidiger oder Vertreter der Nebenklage auf.
Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Koch Sie auf dem Gebiet des Mietrechts. Das Beratungsspektrum deckt sowohl das gewerbliche Mietrecht als auch das Wohnraummietrecht ab. Gegenstand der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung.
Rechtsanwalt Koch tritt regelmäßig als Interessenvertreter sowohl für Vermieter als auch Mieter auf. Sein Tätigkeitsfeld erfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung, den Mietprozess sowie Zwangsvollstreckung. Ein Schwerpunkt ist hierbei insbesondere die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Mietzins, Schönheitsreparaturen, Instandhaltung, Renovierung, Mietminderung wegen Mängeln und Mietkaution. Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Koch vollumfänglich bei Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung (z.B. wegen Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder sonstiger Pflichtverletzung) oder Aufhebungsvertrag und im Räumungsprozess. Die Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen bildet einen weiteren Schwerpunkt.
Im Versicherungsrecht ist Rechtsanwalt Koch schwerpunktmäßig im Versicherungsvertragsrecht tätig. Unter Berücksichtigung der einschlägigen Versicherungsbedingungen berät er über alle Rechte und Pflichten im Schadensfall. Er übernimmt sowohl die außergerichtliche als auch die prozessuale Vertretung. Das Tätigkeitsfeld umfasst hierbei alle gängigen Versicherungsarten aus der Sach-, Personen-, Vermögensschadens- und Haftpflichtversicherung.