Rechtsanwalt Gerald Promoli gründete 1996 seine eigene Kanzlei in der Viktor-Scheffel-Straße in München. Diese spezialisierte sich überwiegend auf den Bereich des Strafrechts.
Rechtsanwalt Gerald Promoli gründete 1996 seine eigene Kanzlei in der Viktor-Scheffel-Straße in München. Diese spezialisierte sich überwiegend auf den Bereich des Strafrechts.
1998 zog Rechtsanwalt Promoli in seine jetzige Kanzlei in der Hohenzollernstraße in München um. Hier ist er derzeit mit zwei Kollegen, Rechtsanwältin Aglaia C. Muth und Rechtsanwalt Jochen Ringler, in Bürogemeinschaft tätig. Ab 2005 erfolgte eine weitere Spezialisierung und Ausbreitung der Tätigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts (Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeistrecht).
Um den Mandanten einen umfassenden Service auch in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert Herr Promoli seit vielen Jahren mit einem Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht in München.
Die Kanzlei verfügt über moderne EDV, eine E-Mail-Adresse (RA_Promoli@web.de) und eine eigene Internetpräsenz (www.Gerald-Promoli.de). Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Büro mit spezieller Software ausgerüstet.
Die Kanzlei in der Hohenzollernstraße 89 ist in unmittelbarer Nähe zum Hohenzollernplatz in Schwabing-West. Aufgrund der guten Verkehrsanbindung über die Haltestelle "Hohenzollernplatz" (U-Bahn-Linie 2, Straßenbahnlinien 12 und 27 und Buslinie 53) ist die Kanzlei problemlos erreichbar.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Die Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten und auch außerhalb der Kanzlei möglich.
Gerald Promoli wurde 1965 in München geboren. Nach Erlangug der Hochschulreife studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk München. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Strafrecht und seit 2008 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Promoli ist Mitglied der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. sowie im Verein Ausgleich e.V. (Täter-Opfer-Ausgleich).
Rechtsanwalt Gerald Promoli bearbeitet schwerpunktmäßig das Arbeitsrecht und das Strafrecht. Auf beiden Gebieten ist er Fachanwalt. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt der Jurist Arbeitnehmer vor allem in Kündigungsschutzprozessen sowie bei der Durchsetzung sonstiger arbeitsvertraglicher Ansprüche vor den Arbeitsgerichten. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung oder gar Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den arbeitsrechtlichen Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Gerald Promoli die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben.
Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist der Jurist bei Themen wie Aufhebungsvertrag, Abfindung, Betriebsübergang, Befristung, Teilzeit, Versetzung, Freistellung, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Krankheit (Entgeltfortzahlung), Berufsausbildung, Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld, Weihnachtsgeld, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Mitbestimmung, Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Tarifvertrag.
Rechtsanwalt Promoli hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Lohnansprüchen, Urlaubsansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis. Er geht für Sie aber auch gegen unzulässige Vertragsbefristungen und Versetzungen vor. Außerhalb der gerichtlichen Tätigkeit gehört die Beratung bei der Vertragsgestaltung und bei dem Abschluß von Aufhebungsverträgen zu seinem Fachbereich.
Ebenso berät und vertritt Rechtsanwalt Promoli kleine bis mittlere Unternehmen in allen mit Personalsachen zusammenhängenden arbeitsrechtlichen Fragen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als "Normalbürger" können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Als Strafverteidiger ist Herr Promoli berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, die schnelle und richtige Reaktion auf alle Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu gewährleisten.
Die beiden Spezialgebiete Arbeitsrecht und Strafrecht überschneiden sich insbesondere beim Ausspruch einer fristlosen Kündigung wegen einer Straftat, die der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis begangen haben soll (Tatkündigung oder Verdachtskündigung). Bei einer derartigen Konstellation ist Ihr Fall bei Herrn Promoli in guten Händen, da sowohl die arbeitsrechtlichen als auch die strafrechtlichen Aspekte kompetent berücksichtigt werden können.