Übersicht

Rechtsanwältin und Notarin Gudrun Bauer ist langjährig in ihrer Hertener Kanzlei tätig, die sie nach dem Tode ihres Altsozius weiterführte. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs wie auch des Handels und des Mittelstandes insbesondere im Familienrecht, Erbrecht, Kaufrecht ab. Weitere Schwerpunkte bilden das Franchiserecht und das Pferderecht. Mit Durchsetzungsvermögen vertritt Rechtsanwältin Gudrun Bauer Ihre Interessen. Rechtsberatung bedeutet für sie, die unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mandanten auf eine gesicherte rechtliche Basis zu stellen und diese zu verteidigen.

Fachanwaltschaften:

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

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Kurzprofil

Rechtsanwältin und Notarin Gudrun Bauer ist langjährig in ihrer Hertener Kanzlei tätig, die sie nach dem Tode ihres Altsozius weiterführte. Das breite Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs wie auch des Handels und des Mittelstandes insbesondere im Familienrecht, Erbrecht, Kaufrecht ab. Weitere Schwerpunkte bilden das Franchiserecht und das Pferderecht. Mit Durchsetzungsvermögen vertritt Rechtsanwältin Gudrun Bauer Ihre Interessen. Rechtsberatung bedeutet für sie, die unternehmerischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten ihrer Mandanten auf eine gesicherte rechtliche Basis zu stellen und diese zu verteidigen.

Seit 2009 bezog sie neue Kanzleiräume in der Ewaldstraße 12, in der Fußgängerzone, neben der Sparkasse Vest und ist demnach einfach zu finden. Parkmöglichkeiten finden Sie auf dem Parkplatz in der Vitusstraße, circa 100 Meter entfernt. Eine Zweigniederlassung befindet sich in der Schubertstraße 16 in Frankfurt am Main, welche überwiegend das Pferderecht bearbeitet.

Die Bürozeit verhält sich montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr. Gesprächstermine können individuell mit dem Sekretariat auch außerhalb dieser Kernzeiten vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine Internetpräsenz (www.kanzlei-bauer-herten.de) und eine E-Mail-Adresse (info@kanzlei-bauer-herten.de). Rechtsanwältin Gudrun Bauer kooperiert zudem mit Steuerberatern in Herten und Frankfurt am Main.

Fachgebiete

Gudrun Bauer studierte nach der Hochschulreife an den Universitäten Göttingen, Tübingen und Münster Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Münster.

Sie spezialisierte sich früh auf das Familienrecht, womit sie ein breites Spektrum sowohl in der streitigen Anwaltstätigkeit als auch in der gestaltenden und vorsorgenden Rechtspflege notarieller Vereinbarungen abdeckt. Seit 1999 ist sie zudem Fachanwältin für Familienrecht.

Korrespondenzsprachen: Englisch, Französisch, Italienisch.

Frau Bauer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) Seite 2 02.02.2010

Im Notariatsbereich bilden die Schwerpunkte der Rechtsanwältin und Notarin Bauer eine gute Basis für die dortigen Gestaltungen. Eheverträge, Scheidungs- und Scheidungsfolgenverträge sowie Partnerschaftsverträge, Adoptionen werden individuell und interessengerecht gestaltet, wie auch im Erbrecht die Testamente, Erbverträge, Erbscheine, Nachlassverteilung; im Gesellschaftsrecht geht es um Gründung und Gestaltungen einer Gesellschaft sowie deren Verkehr mit dem Handelsregister. Das Immobilienrecht prägt sich aus in Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung, Grundschuldbestellungen.

In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung - von der Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung - berät und vertritt Frau Bauer Sie engagiert und fundiert. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe oder Lebenspartnerschaft, das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt, desgleichen der rechtliche Status eheähnlicher Gemeinschaften.

Rechtsanwältin Bauer berät Sie im Eherecht ausführlich über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag aus, um Probleme schon im Vorfeld zu vermeiden. Die Juristin berät Sie ferner, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

Seit 1999 führt Gudrun Bauer den Titel "Fachanwältin für Familienrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Gebiet fortlaufend an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Dies wird von Frau Rechtsanwältin Bauer weit über das geforderte Maß wahrgenommen, um einen optimalen Standard zu gewährleisten.

Eine Spezialität von Rechtsanwältin Bauer ist das Pferderecht und Reiterrecht. Sie berät und vertritt Sie in allen rechtlichen Fragen rund ums Pferd. Insbesondere bei Themen wie beispielsweise Pferdehandel, Gewährleistung und Leistungsstörung nach einem Pferdekauf sowie bei Tierhalterhaftung, Pensionsvertrag steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Seite 3 02.02.2010

Sie berät Sie ferner in allen kaufrechtlichen Fragen, etwa zum Kaufvertrag oder im angrenzenden Gewährleistungsrecht.

Die Juristin berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht und zeichnet sich durch umfangreiche Berufserfahrung und Praxis aus, die ihre Tätigkeit als Notarin mit sich bringt. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder sind vorsorgende Regelungen wichtig. Im Erbrecht kommt es nicht selten zu lang andauernden kostenträchtigen Auseinandersetzungen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen baldig zu treffen.

Rechtsanwältin und Notarin Gudrun Bauer berät und unterstützt Sie auch im Franchiserecht, einem sehr speziellen Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag in Deutschland nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und des Franchisegebers leiten sich daher aus einer Vielzahl von Gesetzen ab, die es zu beachten gilt.

Frau Bauer zieht wie folgt Bilanz:

Die Anforderungen an jeden von Ihnen werden täglich komplizierter.

Nirgends befinden Sie sich im rechtsfreien Raum, werden sich dessen zumeist erst bewusst im Falle eines Falles.

Dann sind Ihre Probleme dort aufgehoben, wo aus gewachsener Kompetenz Lösungen entstehen.

Kontakt

Gudrun Bauer

Ewaldstr. 12
45699 Herten
Deutschland
Telefon: 
+49 2366 9306666
Telefax: 
+49 2366 9306669
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