Rechtsanwalt Bernhard Lohaus gründete seine Einzelkanzlei im November 2001. Die Räumlichkeiten der Kanzlei Lohaus liegen in Zentrum von Gelsenkirchen-Buer gegenüber der Maximilian-Apotheke und des Augenoptikers "Die Brillenvilla". Das Kanzleigebäude ist circa zweihundert Meter von der Sankt Urbanuskirche entfernt. Der Eingang zur Kanzlei liegt in der Luciagasse und ist barrierefrei. Die Mandanten können im nahegelegenen Parkhaus parken.
Rechtsanwalt Bernhard Lohaus gründete seine Einzelkanzlei im November 2001. Die Räumlichkeiten der Kanzlei Lohaus liegen in Zentrum von Gelsenkirchen-Buer gegenüber der Maximilian-Apotheke und des Augenoptikers "Die Brillenvilla". Das Kanzleigebäude ist circa zweihundert Meter von der Sankt Urbanuskirche entfernt. Der Eingang zur Kanzlei liegt in der Luciagasse und ist barrierefrei. Die Mandanten können im nahegelegenen Parkhaus parken.
Besprechungstermine werden nur nach vorheriger Absprache mit dem Juristen vergeben. Feste Zeiten gibt es hierfür nicht. Rechtsanwalt Lohaus steht Ihnen montags bis donnerstags von 09.00 bis 17.45 Uhr und freitags von 09.00 bis 16.30 Uhr zur Verfügung. Als zusätzlicher Service sind auch Termine vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.
Bernhard Lohaus wurde 1963 in Gladbeck geboren. Er studierte an den Universitäten in Saarbrücken und Bonn Rechtswissenschaften. Das Rechtsreferendariat im Anschluss an das Universitätsstudium absolvierte er im Landgerichtsbezirk Essen. Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 1996 war Herr Lohaus zunächst als angestellter Rechtsanwalt in Leipzig und Halle und danach in einer Rechtsabteilung einer Baufirma tätig. Im November 2001 gründete er seine eigene Kanzlei in Gelsenkirchen. Rechtsanwalt Lohaus ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Lohaus seit November 2009 als Kirchenvorstand der Pfarrgemeinde Sankt Lamberti in Gladbeck sowie seit 1998 als Gemeinderat in der Kirchengemeinde Sankt Johannes in Gladbeck.
Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Lohaus Kreisvorsitzender des Bundes der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V.
Rechtsanwalt Bernhard Lohaus bearbeitet überwiegend Fälle aus dem Allgemeinen Zivilrecht und dem Arbeitsrecht.
Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen insbesondere Mietrecht, privates Baurecht und Verkehrsrecht. Ferner gehören das Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht zum Allgemeinen Zivilrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Bernhard Lohaus mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Er bietet Ihnen ferner eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten.
Das Mietrecht beinhaltet Wohnraummietrecht sowie gewerbliches Mietrecht. Nicht immer hat man Glück mit seinem Vertragspartner. Der Vermieter entpuppt sich als kaum erträglicher Erbsenzähler, die Mieter sind in Wirklichkeit ungehobelte und laute Zeitgenossen. Ein Mietverhältnis kann auf dieser Basis keinen Bestand haben. Statt dauernder Auseinandersetzungen über Hausordnung, Berechtigung der Mietminderung oder Mieterhöhung, Mangel, Nebenkosten oder Nebenkostenvorauszahlung, Kaution, Eigenbedarf, Kündigungsfristen, Mietsicherheit, Schönheitsreparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen müssen Lösungen gefunden werden, die auch langfristig Bestand haben. Vertrauen Sie in solchen oder ähnlichen Fällen auf Rechtsanwalt Lohaus.
Auch aufgrund seiner früheren Tätigkeit für eine Baufirma spezialisierte sich Bernhard Lohaus auf das private Baurecht. Im privaten Baurecht sind überwiegend die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherr und Bauunternehmer geregelt. Grundlage ist der zwischen ihnen geschlossene Bauvertrag. Bauleistungen sind dabei alle Leistungen, mit denen Bauwerke unmittelbar geschaffen, erhalten oder geändert werden (zum Beispiel die Herstellung eines Rohbaues oder eines schlüsselfertigen Hauses, Erbringung sämtlicher Werkleistungen). Somit sind im privaten Baurecht auch die klassischen Werkverträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geregelt (Bauvertrag zur Erstellung eines Hauses, Erstellung einer Heizungsanlage, Malerarbeiten). Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie beispielsweise Planung oder der Bauaufsicht beauftragt. Breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Lohaus nimmt auch die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen für einen Mangel am Bauwerk und sonstigen Werkleistungen in Anspruch.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz (auch: Schadenersatz) als Geschädigte, die eine Regulierung selbst in die Hand nehmen. Die Versicherer sind zudem dazu übergegangen, mit den Geschädigten unmittelbar nach einem Unfallereignis in Kontakt zu treten. Dadurch entsteht bei den Geschädigten der Eindruck, der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners handle auch in Ihrem Interesse. Davon kann aber oftmals keine Rede sein. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Rechtsanwalt Lohaus hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen, und zeigt Ihnen auf, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigtem im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Bernhard Lohaus führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.
Rechtsanwalt Bernhard Lohaus vertritt und berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht. Rechtsfragen aus dem Betriebsverfassungsrecht, Tarifvertragsrecht (hier auch AVR-Caritas und AVR-Diakonie), Kündigungsschutzrecht, Arbeitszeitrecht sowie Arbeitskampfrecht sind Gegenstand seiner anwaltlichen Beratung. Auch die Mitwirkung an Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren gehört zu den Aufgaben des Juristen.
Ein weiterer Beratungsschwerpunkt liegt bei der betrieblichen Altersversorgung sowie der Vertragsgestaltung, insbesondere für Führungskräfte. Am häufigsten treten jedoch Probleme bei einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf. Herr Lohaus berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung und, falls diese rechtmäßig ist, zum Abfindungsanspruch. Bei ihm finden Sie zudem Antworten auf Ihre Fragen zu Urlaub und Urlaubsabgeltung, zu Mobbing, Mutterschutz oder Schwerbehindertenrechten, zur Kündigungsschutzklage oder Änderungskündigung, zum Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag, zu Sperrzeiten, zum Wettbewerbsverbot und anderen Maßnahmen zum Kundenschutz oder zur Zeugnisformulierung. Abmahnung, Kündigungsvorbereitung zum Beispiel in Fällen, die dem Schwerbehindertenschutz unterliegen, Prozessführung sowie Aushandeln und Abwickeln von Aufhebungsverträgen gehören ebenfalls zu den Leistungen des Juristen. Selbstverständlich umfasst die arbeitsrechtliche Beratung durch Rechtsanwalt Bernhard Lohaus auch die maßgeblichen steuerrechtlichen und sozialrechtlichen Regelungen.