Christopher Kahnau

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  • Deutsch
Übersicht

Rechtsanwalt Christopher Kahnau hat im Februar 2009 die 1999 von Herrn Rechtsanwalt Zimmermann am Rathausmarkt 11 in Eckernförde gegründete Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann übernommen und erfolgreich weitergeführt. Dabei konnte der Mandantenstamm erweitert werden. Der Jurist betreut Privatleute sowie kleine und größere mittelständische Unternehmen. Dabei wird Rechtsanwalt Kahnau von einem pensionierten Richter unterstützt, der seine 35 Jahre Berufserfahrung gewinnbringend für die Kanzlei einsetzt. Priorität genießt das Interesse des Rat- und Rechtsuchenden.  Eine umfassend seriöse und kompetente Rechtsberatung ist unerlässlich. Dies umfasst selbstverständlich auch, auf Risiken in der Rechtsverfolgung und die entstehenden Kosten hinzuweisen.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwalt Christopher Kahnau hat im Februar 2009 die 1999 von Herrn Rechtsanwalt Zimmermann am Rathausmarkt 11 in Eckernförde gegründete Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann übernommen und erfolgreich weitergeführt. Dabei konnte der Mandantenstamm erweitert werden. Der Jurist betreut Privatleute sowie kleine und größere mittelständische Unternehmen. Dabei wird Rechtsanwalt Kahnau von einem pensionierten Richter unterstützt, der seine 35 Jahre Berufserfahrung gewinnbringend für die Kanzlei einsetzt. Priorität genießt das Interesse des Rat- und Rechtsuchenden.  Eine umfassend seriöse und kompetente Rechtsberatung ist unerlässlich. Dies umfasst selbstverständlich auch, auf Risiken in der Rechtsverfolgung und die entstehenden Kosten hinzuweisen.

Termine können mit dem Sekretariat oder mit Herrn Kahnau selbst vereinbart werden. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 08.30 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr. Freitags ist die Kanzlei von 08.30 bis 14.00 Uhr geöffnet. Bei Bedarf ist Herr Kahnau auch außerhalb dieser Zeiten für Sie da und nimmt auch Beratungstermine außer Haus wahr.

Die Büroräume finden Sie zentral in Eckernförde, nur unweit vom Rathaus. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist sehr gut. In wenigen Metern Entfernung ist eine Bushaltestelle. Autofahrer finden in Fußnähe kostenfreie Parkplätze auf dem Parkplatz der Firma "Sky-Markt". 

Fachgebiete

Christopher P. Kahnau wurde 1973 in Hamburg geboren. Sein Studium absolvierte er an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. 2007 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Kahnau bearbeitet Mandate aus dem Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Des Weiteren wird er regelmäßig im privaten Baurecht und im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere bei Vertragsangelegenheiten tätig. Darüber hinaus ist Herr Kahnau auf dem Gebiet des Erbrechts tätig.

Herr Kahnau ist verheiratet und hat eine Tochter. Er legt großen Wert darauf, seine Mandanten individuell und mit hohem persönlichen Engagement zu betreuen. Er kann gut auf Menschen eingehen und setzt sich für die Belange seiner Mandanten ein. In jeden Rechtsfall arbeitet er sich zuverlässig und kompetent ein, um bestmöglich für Sie tätig zu werden.

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsfragen, die den Arbeitnehmer als Einzelnen betreffen oder auch die Interessen der Belegschaft eines Unternehmens, die in der Regel durch den Betriebsrat, den Personalrat oder eine Mitarbeitervertretung wahrgenommen werden. Dies umfasst Fragen zu Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Freistellung, Fortbildung / Weiterbildung, Insolvenz des Arbeitgebers, Krankheit, Lohn / Gehalt, Überstunden, Urlaub und Zeugnis. Rechtsanwalt Christopher Kahnau vertritt in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Im Individualarbeitsrecht, welches das einzelne Arbeitsverhältnis betrifft, geht es vorrangig um die Voraussetzungen und Folgen einer Kündigung. Der erfahrene Rechtsanwalt informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und vertritt Sie in einem arbeitsrechtlichen Prozess vor Gericht.

Mit der Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses sind ebenfalls Fragen über die Zahlung des Gehaltes, der Überstunden, Auszahlung von Urlaub und die Zahlung einer Abfindung verbunden.

Sollte Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten worden sein, ist eine anwaltliche Beratung vor dem Abschluss unbedingt anzuraten. Denn in der Regel hat eine solche Vereinbarung zur Folge, dass eine Sperrfrist bei der Arbeitsagentur ausgelöst wird und Sie eine Zeit lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Doch nicht nur, wenn ein Arbeitsvertrag beendet worden ist, sondern auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses kann eine Beratung notwendig sein. Herr Kahnau berät Sie zum Beispiel zu einem Abänderungsvertrag, zum Mutterschutz oder zum Schwerbehindertenrecht.

Mietrecht

Ferner berät und vertritt Rechtsanwalt Kahnau Sie im Mietrecht. Dies umfasst Fragen zu Zahlung von Abstand, Feuchtigkeitsschäden / Schimmel, Heizung / Warmwasser, Mietkaution, Kleinreparaturen, Kündigung, Mietminderung / Mietmängel, Mietvertrag, Nebenkosten (Betriebskosten), Räumung, Untermiete, Zeitmietvertrag etc..

Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Kahnau berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Familienrecht

Rechtsanwalt Kahnau bearbeitet das Recht der Ehescheidung und die damit verbundenen Themen wie elterliche Sorge, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Umgangsregelung. Häufig wird er bereits im Vorfeld einer Scheidung tätig, denn oft besteht die Unsicherheit, ob man sich eine Scheidung überhaupt leisten kann und wie das Trennungsjahr praktisch umgesetzt werden soll. Auch bei Problemen, die innerhalb einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft auftreten können, ist er ein kompetenter Ansprechpartner. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Christopher Kahnau ebenfalls kompetent.

Kommt es im Falle von häuslicher Gewalt zu einem Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz, so kann der Täter im Rahmen der Wohnungszuweisung aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen werden, um das Opfer vor weiteren tätlichen Übergriffen zu schützen. Der Jurist weiß durch seine Erfahrung, wie wichtig es ist, einfühlsam und vertrauensvoll mit diesen privaten Themen umzugehen. In seinem Spezialgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst und kann auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertritt Herr Kahnau Sie kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Angelegenheiten bei Ärger mit Unfallgegnern, Versicherungen, Werkstatt, Leasing, Autokauf, Montagsauto sowie in allen Angelegenheiten vom Fahrzeugkauf über Finanzierungsfragen bis hin zur Unfallabwicklung. Sein Tätigkeitsgebiet umfasst meist die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Darüber hinaus berät der Jurist Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht- und Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen diese.

Im Übrigen machen Versicherungen Sie natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Kahnau bei der gegnerischen Versicherung zum Beispiel geltend machen: Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlung und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile und Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Einige Handlungen im Straßenverkehr wertet der Gesetzgeber nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Diese Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Christopher Kahnau vertritt seine Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Christopher Kahnau die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft.

Benötigen Sie beispielsweise einen Strafverteidiger im Kapitalstrafrecht, so etwa bei einem Tötungsdelikt wie Mord oder Totschlag? Oder benötigen Sie rechtlichen Beistand aufgrund einer begangenen Körperverletzung oder Brandstiftung? Auch bei Delikten wie Diebstahl, Raub, räuberischer Erpressung oder Sachbeschädigung wird der Jurist für Sie tätig. In den strafrechtlichen Nebengebieten sind Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht sowie Ordnungswidrigkeitsrecht und Verkehrsstrafrecht die primären Tätigkeitsfelder des Rechtsanwalts.

Im Jugendstrafrecht vertritt Herr Kahnau straffällig gewordene Jugendliche. Da man davon ausgeht, dass es sich bei der Jugendkriminalität häufig um relativ harmlose Entgleisungen ohne große kriminelle Energie handelt, steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund der Maßregelung. Hieraus ergeben sich, verglichen mit dem allgemeinen Strafrecht, Unterschiede im Verfahren und in den Maßnahmen. So können beispielsweise Arbeitsauflagen, Weisungen oder Arrest verhängt werden oder bei schweren Straftaten auch eine Jugendstrafe.

Im Betäubungsmittelstrafrecht vertritt Rechtsanwalt Kahnau Mandanten, die mit dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in Konflikt geraten sind. Dies kann unter anderem das Anbauen, Besitzen, Konsumieren oder Verkaufen von als illegal geltenden Betäubungsmitteln wie beispielsweise Marihuana, Cannabis, Opium, Kokain, halluzinogene Pilze, Heroin, LSD, Amphetamine oder Ecstasy beinhalten.

Der Volljurist vertritt zudem Mandanten im Verkehrsstrafrecht. Strafbare Handlungen im Straßenverkehr werden von dem Gesetzgeber streng geahndet und können unter anderem den Verlust des Führerscheins zur Folge haben. Hierbei sind besonders das Fahren unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr als auch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, umgangssprachlich auch Fahrerflucht genannt, zu nennen. Der Alkohol im Blut wird in Promille gemessen. Hierbei sind gewisse Grenzen zu beachten. Darüber hinaus können Straftaten im Verkehr (zum Beispiel Unfallflucht) ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf den Haftpflicht- oder Kaskoversicherungsschutz haben. Gerade in solchen Fällen ist es von besonderer Bedeutung, dass durch die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts keine unnötigen Fakten geschaffen werden. Aufgrund der Erfahrung von Christopher Kahnau im Verkehrsrecht sowie in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Sachverständigen können die Sie entlastenden Sachverhalte und technischen Besonderheiten herausgearbeitet und zu Ihrer Verteidigung eingesetzt werden. Wenn es um die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die problematische Wiedererteilung derselben geht, wird der Betroffene ebenso kompetent beraten und betreut.

Privates Baurecht

Rechtsanwalt Kahnau ist des Weiteren im privaten Baurecht tätig. Wer sich schon einmal den Traum vom Bau des eigenen Hauses verwirklicht hat, weiß möglicherweise auch von den Schattenseiten eines solchen Unternehmens zu berichten. Nachteilige Vertragsklauseln, mangelhafte Durchführung und Probleme in der Gewährleistungsphase bereiten einem als Auftraggeber eines Bauwerkes oftmals mehr Kopfzerbrechen, als einem lieb ist. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Bauunternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfinden soll. Gut beraten ist also, wer hier bereits früh Vorsorge geleistet hat durch entsprechende Verträge schon vor Baubeginn, wer in der Bauzeit sich stets auf einen kompetenten und versierten Ansprechpartner verlassen kann und wer nach Beendigung des Bauvorhabens im Falle des Auftretens eines Mangels sich durchsetzt, weil er hierfür schon zuvor die Grundlagen geschaffen hat. Juristische Beratung und das Bereithalten der notwendigen Kompetenzen ist gerade bei der Durchführung von Bauvorhaben unerlässlich und erspart Ihnen nicht nur viel Ärger, sondern auch Kosten. Diese Aufgabe wird von Rechtsanwalt Kahnau gern übernommen und in enger Zusammenarbeit mit Ihnen und den Sie beratenden wirtschaftlichen, technischen oder baubetrieblichen Experten gelöst.

Erbrecht

Im Erbrecht sind die Fragen vielschichtig und häufig emotionsgeladen. Wie vererbt und erbt man richtig?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

Für ein wirksames Testament sind einige Voraussetzungen zu beachten, die der erfahrene Rechtsanwalt gerne mit Ihnen bespricht. Eine Enterbung ist nicht ohne weiteres möglich. Häufig hat der Enterbte noch einen Anspruch auf sein Pflichtteil. Was geschieht, wenn mehrere Erben vorhanden sind und wie wird eine Erbauseinandersetzung vollzogen?  Wann sollte man eine Erbschaft ausschlagen und was sind die Voraussetzungen?

Nicht außer Acht gelassen werden sollten in diesem Zusammenhang Fragen zur Patientenverfügung.

Allgemeines Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Bankenrecht

Ein weiteres Tätigkeitsgebiet von Rechtsanwalt Kahnau liegt im allgemeinen Zivilrecht bzw, Vertragsrecht. In jedem geschäftlichen Kontakt, sei es zu Firmen, Dienstleistern oder Kunden, kann es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, erstellt und überprüft Herr Kahnau Ihre Verträge. Im Rahmen von Schadensersatzforderungen berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen aus Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten. Rechtsanwalt Christopher Kahnau unterstützt Sie auch bei Gewährleistungsfragen wegen Mängeln. Gerade im Kaufrecht und Werkvertragrecht gibt einem das Gesetz das Recht zur Nacherfüllung, zum Rücktritt und Schadensersatz bei Mängeln. Bei Geschäftsbezeihungen zwischen Unternehmen, ist das Gewährleistungs- und Vertragsrecht häufig relevant. Auch im Bankenbereich kann es wegen Schlechtberatung durch die Bank zu Ansprüchen wegen Schadensersatz des Mandanten kommen. 

Kontakt

Christopher Kahnau

Rathausmarkt 11
24340 Eckernförde
Deutschland
Telefon: 
+49 4351 726007
Telefax: 
+49 4351 726004
Web
www.ra-kahnau.de
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