Frau Rechtsanwältin Kerstin Schlömer ist seit Anfang 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 1999 selbständig als solche tätig. Die Juristin übernimmt Ihre Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in steuerlichen Fragen mit dem im selben Büro ansässigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Achim Fey zusammenzuarbeiten.
Frau Rechtsanwältin Kerstin Schlömer ist seit Anfang 1997 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 1999 selbständig als solche tätig. Die Juristin übernimmt Ihre Mandate aus dem Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit in steuerlichen Fragen mit dem im selben Büro ansässigen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Achim Fey zusammenzuarbeiten.
Die Räumlichkeiten der Kanzlei Schlömer liegen im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen am Schweizer Platz, in der Nähe des Südbahnhofs. Am Schweizer Platz haben Sie durch die gleichnamige U-Bahnstation Anschluss an die U-Bahnlinien U1, U2 und U3, am Südbahnhof zu allen S-Bahnlinien aus der Innenstadt. Für Mandanten mit Pkw gibt es genügend öffentliche Parkplätze im direkten Umfeld des Kanzleigebäudes sowie in einem umliegenden Parkhaus.
Das Büro der Kanzlei Schlömer ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Termine können montags bis freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr mit Frau Rechtsanwältin Schlömer direkt oder ihrem Sekretariat vereinbart werden. Dabei werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Kerstin Schlömer, geboren 1967 in Düsseldorf, absolvierte ihr Studium der Rechte an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie ebenfalls in Frankfurt am Main. Die Zulassung als Rechtsanwältin erhielt sie 1997. Frau Schlömer spricht fließend Englisch und gut Italienisch.
Rechtsanwältin Kerstin Schlömer berät und vertritt sie im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Schlömer ist seit Beginn ihrer Zulassung intensiv mit den Fragestellungen des Familienrechts sowie des Arbeitsrechts beschäftigt. Kerstin Schlömer wurde 2001 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, fortan die Bezeichnung "Fachanwältin für Familienrecht" zu führen, seit 2002 ist sie zusätzlich "Fachanwältin für Arbeitsrecht". Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet überdies jährlich an einer gewissen Zahl von Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Für das Fachgebiet Familienrecht sind besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht, im internationalen Privatrecht und in der Theorie und Praxis familienrechtlicher Vertragsgestaltung nachzuweisen.
Innerhalb des Familienrechtes ist Kerstin Schlömer insbesondere in folgenden Rechtsgebieten und thematisch ähnlichen juristischen Fragestellungen für Sie tätig:
Das gegenwärtige Arbeitsrecht ist das Ergebnis einer über hundertjährigen Entwicklung. Es ist im Wesentlichen Schutzrecht des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht soll die widersprechenden Interessen zwischen Wirtschaft und Arbeitnehmer ausgleichen und ist somit Teil des Wirtschaftsrechts im weitesten Sinne. Im Interesse der Verwirklichung dieses Grundgedankens des Arbeitsrechts bietet Ihnen Rechtsanwältin Schlömer fundierte Unterstützung, insbesondere bei der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Dazu gehören die Vorbereitung von Arbeitsvertrag, Kündigung, Änderungsvertrag und Aufhebungsvertrag, Abfindungsvereinbarung, das Erstellen von Sozialplan und Interessenausgleich, Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag, die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzverfahren, sowie die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Vergütungsansprüche und Schadenersatzansprüche.
Aufgrund des fachlichen Zusammenhangs zwischen Familien- und Erbrecht hat sich Frau Kerstin Schlömer in der Vergangenheit auch verstärkt in die erbrechtliche Materie eingearbeitet. Anfang 2005 hat sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang Erbrecht absolviert. Im gleichen Jahr hat sie sich als Testamentsvollstreckerin zertifizieren lassen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zum Erbrecht eine große Anzahl von Bestimmungen. Geregelt werden die Rechtsfolgen, falls keine oder nur eine unzulängliche letztwillige Verfügung getroffen werden, die Haftung der Erben sowie Möglichkeiten für erbrechtliche Gestaltungen. Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten. Häufig werden Ansprüche auf Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, Herausgabe der Erbschaft oder Auskunftsansprüche gegen Miterben geltend gemacht. Außerdem kann sich eine Schenkung des Erblassers auf den Pflichtteilsanspruch oder Pflichtteilsergänzungsanspruch auswirken.
Wenn keine eigene testamentarische Verfügung getroffen wird, gilt im Todesfall zwangsläufig das gesetzliche Erbrecht. Diese Erbfolgeregelung entspricht jedoch im Einzelfall nicht immer den Interessen der Betroffenen. Vielmehr wird häufig eine stärkere Begünstigung beispielsweise der Ehepartner gewünscht sein. Dies kann durch Verfügungen von Todes wegen mit Testament oder Erbvertrag, aber auch durch vorweggenommene Erbfolge bereits zu Lebzeiten geschehen. Lassen Sie sich hierzu rechtzeitig von Rechtsanwältin Kerstin Schlömer beraten.
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