Barbara Romann

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Rechtsanwältin Barbara Romann gründete 1996 ihre Kanzlei im nordrhein-westfälischen Korschenbroich. Sie vertritt und berät überwiegend Privatmandanten im Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und allgemeinen Zivilrecht. Um den Mandanten auch einen Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche in Düsseldorf als auch mit Steuerberatern in Korschenbroich und Wegberg.

Rechtsberatung zu folgenden Schwerpunkten in Deutschland:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Privatrecht & Kaufrecht
  • Sozialrecht
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Kurzprofil

Rechtsanwältin Barbara Romann gründete 1996 ihre Kanzlei im nordrhein-westfälischen Korschenbroich. Sie vertritt und berät überwiegend Privatmandanten im Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und allgemeinen Zivilrecht. Um den Mandanten auch einen Service in allen steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei seit vielen Jahren sowohl mit Spezialisten anderer Fachbereiche in Düsseldorf als auch mit Steuerberatern in Korschenbroich und Wegberg.

Die Kanzleiräume sind in der Clara-Schumann-Straße 30, in der Nähe der Feuerwehr. Die S-Bahn-Haltestelle "Korschenbroich" der Linie 8 ist nur wenige Gehminuten entfernt. Vor der Kanzlei finden Sie zudem gute Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 17.00 Uhr individuell mit Rechtsanwältin Romann vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 08.00 bis 13.00 Uhr möglich. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (barbara.romann@t-online.de).

Fachgebiete

Barbara Romann wurde 1957 in Dortmund geboren. Nach einer Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau war sie zunächst acht Jahre als Handelsassistentin tätig, bevor sie sich entschloss, an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften zu studieren. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.

Außerberuflich ist Frau Romann seit 1993 für die SPD Mitglied im Stadtrat von Korschenbroich. Darüber hinaus ist sie sachkundige Bürgerin im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss. Sie ist ferner Mitglied im SPD-Stadtverband Korschenbroich sowie in der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Zudem ist sie Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) sowie im Heimatverein Korschenbroich.

Rechtsanwältin Romann ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Im DAV ist sie zudem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht.

Die Juristin berät und vertritt Sie vorwiegend im Ehe- und Familienrecht, Sozialrecht, inklusive Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Eine Spezialität von Rechtsanwältin Barbara Romann liegt im Ehe- und Familienrecht. Dieses enthält Anordnungen über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (oder Lebenspartnerschaft), das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten, über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern und über die Adoption.

Frau Romann berät Sie umfassend über die verschiedenen güterrechtlichen Alternativen. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Die Juristin berät Sie obendrein, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird.

In allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie Scheidungsverfahren, Fragen des Unterhalts, des Sorgerechts und Umgangsrechts sowie allen Folgeproblemen im Zusammenhang mit einer Scheidung oder Trennung - von einer Vermögensauseinandersetzung bis zur Wohnungszuweisung - berät und vertritt Rechtsanwältin Romann Sie engagiert und fundiert. Aber auch die Gestaltung von Ehe- oder Partnerschaftsvertrag, um die Probleme gegebenenfalls schon im Vorfeld zu vermeiden, gehört zu ihren Beratungsleistungen.

Ein weiteres Fachgebiet von Barbara Romann liegt im Sozialrecht. Die meisten Fälle des Sozialrechts finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB) sowie im Sozialgerichtsgesetz (SGG). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse).

Die Sozialversicherungen regeln die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitsförderung, Arbeitslosenversicherung oder auch der Grundsicherung für Arbeitssuchende haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Romann.

Barbara Romann unterstützt Sie auch im Sozialversicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Bürger zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen dem Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Frau Romann berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.

Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwältin Romann damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Sie berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Frau Romann die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird sie eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Eine gleichfalls kompetente Ansprechpartnerin ist die Juristin bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Arbeitszeit.

Ein weiterer Schwerpunkt von Frau Romanns ist das Erbrecht. Wesentliche Bereiche sind Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht stellt die Summe der Rechte und Pflichten dar, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen. Hierbei kommt es nicht selten zu lang andauernden Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Aufgrund dessen sollte das Erbrecht den Mandanten baldig interessieren. Zu Lebzeiten können steuerliche Vorteile gewahrt werden, und der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet ungewünschte Resultate und Erbstreitigkeiten.

Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Wenden Sie sich daher beizeiten an die Juristin. Sie unterstützt Sie dabei, Ihren Nachlass durch eine Verfügung von Todes wegen zu regeln und damit Ihrem Willen zur Durchsetzung zu verhelfen. Dabei hat Rechtsanwältin Romann den nötigen Abstand, um Sie professionell auch bei emotionalen Familienverhältnissen beraten zu können. Gerne steht sie Ihnen auch als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung. Darüber hinaus verfasst die Juristin eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung nach Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen.

Rechtsanwältin Barbara Romann hat sich darüber hinaus auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung und Praxis aus. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Sie bietet Ihnen eine umfangreiche Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabengebiet. Im Vertragsrecht prüft und erarbeitet die Juristin Verträge wie beispielsweise Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Kontakt

Barbara Romann

Clara-Schumann-Str. 30
41352 Korschenbroich
Deutschland
Telefon: 
+49 2161 644667
Telefax: 
+49 2161 641930
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