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Jean Wiesel

Jean Wiesel

Sprachkenntnisse

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Übersicht

Jean W. Wiesel, 1949 in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) geboren, studierte an der Université Louis Pasteur Straßburg Rechtswissenschaften. Die Zulassung als avocat (französischer Rechtsanwalt) erfolgte 1971.

Jean Wiesel berät zu folgenden Schwerpunkten in Frankreich:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Internationales Recht
  • Transportrecht & Speditionsrecht
  • Versicherungsrecht
Kurzprofil

Jean W. Wiesel, 1949 in Edenkoben (Rheinland-Pfalz) geboren, studierte an der Université Louis Pasteur Straßburg Rechtswissenschaften. Die Zulassung als avocat (französischer Rechtsanwalt) erfolgte 1971.

Im Rahmen seines Engagements als Mitglied des Vorstandes der Straßburger Anwaltskammer (Conseil de l'Ordre) betreute er unter anderem 14 Jahre lang die Partnerschaft der Anwaltskammer Straßburg und des Anwaltvereins Stuttgart.

In den Jahren 2000 - 2002, sowie seit dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2011 ist Rechtsanwalt Wiesel Vorsitzender der Strassburger Anwaltskammer (Bâtonnier de L'Ordre).

Danach übte er das Mandat des Präsidenten der Straßburger Anwaltsschule (Heute:ERAGE) aus. Ab  dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2011 wurde er erneut zum Vorsitzenden der Anwaltskammer (Bâtonnier de l'Ordre) erwählt.

 

Fachgebiete

Für seine deutschen Mandanten ist Maître Jean W. Wiesel hauptsächlich auf den Gebieten Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Transportrecht und Zwangsvollstreckungsrecht tätig, aber auch im Gesellschaftsrecht oder bei Eintreibung von Forderungen.

Seit Inkrafttreten der EG-Verordnung Nr. 1346/2000 vom 29.05.2000 und der BGH Entscheidung vom 19.09.2001 ist er auch häufig mit der Problematik Privatinsolvenz oder Privatkonkurs in Elsass-Mosel konfrontiert.

Im Verkehrsrecht ist Me Wiesel in allen Fragen rund um den Straßenverkehr tätig. Dabei bildet das Verkehrsunfallrecht (Unfallregulierung und Verkehrsstrafrecht) einen besonderen Schwerpunkt seiner Tätigkeit.

Mit den Besonderheiten des französischen Gesetzes vom 08.07.1985, allgemein genannt Loi Badinter, vollkommen vertraut, verfügt er über die notwendige Erfahrung im Umgang mit Unfallgegnern, Versicherung und Sachverständigen, so dass er Ihre Interessen nötigenfalls mit dem erforderlichen Nachdruck vertreten kann. Me Wiesel berät und vertritt im Verkehrsrecht unter anderem bei folgenden Themen: Verkehrsunfall und Verkehrsstrafrecht, Haftung und Haftungsteilung ,Schaden, Gutachten, Beweisverfahren, Reparaturkosten, Schadensersatz Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Totalschaden oder Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.

Auch in der Frage der Regresse der Krankenkassen und Sozialleistungsträger hat er eine besondere Kompetenz erworben.

Von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bietet das Arbeitsrecht im grenzüberschreitenden Verhältnis zahlreiche Fallstricke, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu erheblichen Rechtsnachteilen und wirtschaftlichen Konsequenzen führen können. So kann beispielsweise der Arbeitsvertrag nicht beliebig befristet werden, Fristen müssen eingehalten werden, und die Regelung der Kündigungsmöglichkeiten im französischen Arbeitsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Kündigungsschutz.

Sowohl von Seiten des Arbeitgebers wie auch des Arbeitnehmers ist die anwaltliche Beratung vor Abschluss eines Arbeitsvertrages aber noch mehr vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses dringend anzuraten.

Me Jean W.Wiesel berät und vertritt Sie gerne grenzübergreifend auf diesem Gebiet.

Im Familienrecht (von der Heirat bis zur Trennung oder Scheidung) führt Me Wiesel bei Bedarf die notwendigen Rechtsstreitigkeiten, wobei die schwierigste Frage oft ist, ob für Ansprüche auf Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt oder Ehegattenunterhalt deutsches oder französisches Recht Anwendung finden muss, da auch hier die Unterschiede trotz E.G. Regelung und internationaler Abkommen leicht zu Verstimmungen führen können. Wie in französischen Verfahren üblich, versucht Me Wiesel zunächst, die strittigen Probleme im Zusammenhang mit Ehe, Trennung und Scheidung, Unterhaltsauseinandersetzung und Vermögensauseinandersetzung sowie Sorgerecht und Umgangsrecht durch vertrauliche Verhandlungen mit den gegnerischen Kollegen einer gütlichen Regelung zuzuführen.

Führt dies zu keinem Erfolg, verfolgt er die Interessen seiner Mandanten mit allem Nachdruck vor Gericht.

In den Bereichen Vormundschaft, Pflegschaft oder Betreuung kann er die Interessen seiner Mandanten selbstverständlich auch gegenüber französischen Behörden wahrnehmen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet schließlich als besonderer Teil der Eintreibung von Forderungen (Inkassomandate), das Zwangsvollstreckungsrecht, also die Realisierung in Frankreich von Ansprüchen, die in Deutschland oder anderen Ländern tituliert sind. (Urteile, Vollstreckungsbescheide, vor Gericht abgeschlossene Vergleiche, vollstreckbare notarielle Urkunden und gerichtliche Beschlüsse. )

Die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen einer Geldforderung erfolgen in Frankreich hauptsächlich durch den Gerichtsvollzieher (in franz. Huissier de Justice). Der Huissier de Justice, der freiberuflich tätig ist, führt zwar die Zwangsvollstreckung in eigener Verantwortung durch, aber meistens erweist sich die vertrauensvolle Kooperation zwischen Huissier und Anwalt als unentbehrlich.

Kontakt

Selarl Wiesel & Jantkowiak - Société d'avocats

4, quai Jacques Sturm
67000 Straßburg
Frankreich
Telefon: 
+33 3 88354140
Telefax: 
+33 3 88257591
Web
www.wiesel-avocat-strasbourg.com
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